Verbraucherzentrale: das ändert sich im neuen Jahr für Verbraucher und Verbraucherinnen

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Was sich in 2022 für Verbraucher:innen ändert. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/121716 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.

Manches wird teurer im neuen Jahr, etwa der Sprit, das Bahnfahren oder das Briefporto. Aber in vielen Punkten profitieren Verbraucher:innen auch von neuen Gesetzen und Regelungen, die zu Anfang oder im Laufe des kommenden Jahres in Kraft treten.

Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW: „Die Verbraucher:innen können sich über einige Neuerungen im kommenden Jahr freuen. Vor allem bei Vertragsabschlüssen sinken die Hürden für Kündigungen deutlich. Und neue Regelungen zum Recycling von Elektrogeräten oder die Pfandpflicht auf Einwegflaschen aus Kunststoff erleichtern einen nachhaltigen Umgang mit wertvollen Ressourcen.“

Konkret gelten beispielsweise für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen werden, kürzere Kündigungsfristen. Zusätzlich können Verbraucher:innen nach der Mindestvertragslaufzeit innerhalb von einem Monat kündigen und sind etwa bei Handy- oder Energieverträgen nicht automatisch für ein weiteres Jahr gebunden. Außerdem müssen Anbieter, die den Abschluss von Laufzeitverträgen über ihre Homepage anbieten, ab 1. Juli 2022 auch einen Kündigungsbutton auf ihren Webseiten einrichten. So sollen online abgeschlossene Verträge, wie zum Beispiel eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder ein Zeitschriften-Abo, schneller und leichter gekündigt werden können.

Auch positiv: Im neuen Jahr wird der Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge etwa bei der Entgeltumwandlung für alle Verträge zur Pflicht. Bisher galt die Zuschusspflicht nur für Neuverträge, jetzt auch für Bestandsverträge. Zudem wird der Pfändungsschutz ab dem Januar verbessert. Nun muss nicht nur der Bedarf der Schuldner:innen und deren Familien berücksichtigt werden, sondern auch der anderer Personen, die mit im Haushalt wohnen.

Für besseren Klimaschutz steigt Anfang des Jahres der CO2-Preis – von 25 auf 30 Euro pro Tonne. Das verteuert Benzin um 1,5 Cent pro Liter, Heizöl und Diesel werden 1,6 Cent pro Liter teurer. Ebenfalls dem Umweltschutz dient die Ausweitung des Einwegpfands auf alle Getränkedosen und PET-Flaschen. Die Ausnahmen für bestimmte Getränke fallen ab 1. Januar 2022 weg. Spätestens ab Juli 2022 können außerdem Alt-Elektrogeräte unter bestimmten Bedingungen auch in Supermärkten und Discountern zurückgegeben werden.

Außerdem wird das Bezahlen beim Laden von E-Autos einfacher, denn bis Mitte 2023 müssen Ladesäulen neben der Barzahlung auch Kartenzahlungen akzeptieren. Auch im Bereich Gesundheit wird es Änderungen geben. So wird zum Beispiel ab Januar das elektronische Rezept Pflicht für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Und es gibt mehr Geld für bestimmte Leistungen in der Pflege.

„Allein dieser Kurzüberblick zeigt, dass einige Dinge in Bewegung sind. Doch es bleibt viel zu tun, um Verbraucherrechte weiterhin konsequent zu stärken“, betont Schuldzinski. „Sozial gerechter Klimaschutz, bezahlbare Energiepreise, Sicherheit in der digitalen Welt und vorausschauende Maßnahmen für eine gute Rente und Pflege sind nur einige der Baustellen, die konsequent angegangen werden müssen. Das neue Jahr wird spannend, denn die Ampel-Koalition in Berlin hat Einiges versprochen. Wir werden beobachten, ob im Bund und in NRW eine klare Agenda für mehr Verbraucherschutz umgesetzt wird.“

Quelle

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