Neue Corona-Regeln – das soll zukünftig gelten

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Um die vierte Welle der Corona-Pandemie zu brechen, haben Bund und Länder gemeinsam Maßnahmen beschlossen. Es gebe zwar eine Beruhigung der Infektionslage, aber auf viel zu hohem Niveau, sagte Bundeskanzlerin Merkel. Mit den Maßnahmen sollen die Infektionszahlen gesenkt und das Gesundheitssystem entlastet werden. 

Mit Blick auf Rekordinfektionen mit dem Coronavirus, die Belastung in den Krankenhäusern und Patientenverlegungen sei jetzt ein „Akt der nationalen Solidarität“ nötig, so Bundeskanzlerin Angela Merkel. „Es hat sich immer gezeigt, dass bundesweite Maßnahmen hilfreich sind“, sagte Merkel. Um die vierte Welle zu brechen, haben Bund und Länder gemeinsam Maßnahmen beschlossen, um Infektionen zu senken und die Lage in den Krankenhäusern zu entspannen. Kontakte müssten reduziert werden, bei den Impfungen sei mehr Tempo nötig.

Bis zu 30 Millionen Impfungen bis Jahresende

Bis Weihnachten soll allen, die sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder Auffrischimpfung benötigen, die Impfung ermöglicht werden. Bis zu 30 Millionen Impfungen sollen vorgenommen werden.

Vizekanzler Olaf Scholz betonte: „Wir sind, wie alle wissen, in einer sehr, sehr schwierigen Situation. Die hat etwas damit zu tun, dass wir zwar sehr, sehr viele geimpfte Bürgerinnen und Bürger haben, aber nicht genügend viele, um sicherstellen zu können, dass sich nicht erneut eine Infektionswelle durch das Land begibt.“ Aus diesem Grund appellierte Scholz eindringlich an alle, die sich noch nicht haben impfen lassen, es jetzt zu tun: „Es ist wirklich wichtig, und wir wissen jetzt endgültig, dass es eine Konsequenz hat, dass ein großer Teil der Bürgerinnen und Bürger sich bisher nicht durchgerungen hat, sich impfen zu lassen. Wenn sich das jetzt ändern kann, dann wäre das sehr, sehr wichtig.“

Künftig sollen auch Zahnärzte, Apotheker und Pflegefachkräfte impfen dürfen. Der Bund werde den Kreis der dazu berechtigten Personen ausweiten.

Angepasster Impfstatus

Da der Schutz der Corona-Impfung etwa ab dem fünften Monat kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus zu verändern sein, sofern keine Auffrischungsimpfung erfolgt. „Der Impfstatus wird nicht dauerhaft als doppelt geimpft und damit abgeschlossen geimpft anerkannt werden können“, sagte Bundeskanzlerin Merkel. „Das heißt, das Boostern, das Nachimpfen, das Auffrischungsimpfen ist ganz wichtig, um dann als vollständig geimpft zu gelten.“ Jeder solle aber auch eine Chance bekommen, seinen Impfstatus zu erneuern.

2G-Regel unabhängig von Inzidenz

In Geschäften (Einzelhandel) sowie bei Kultur- und Freizeitveranstaltungen gilt künftig die 2G-Regel. Das heißt: Nur noch gegen das Coronavirus Geimpfte oder von einer Infektion Genesene bekommen Zugang. Diese Regel gilt bereits schon in einigen Ländern. Nun soll diese bundesweit ausgeweitet werden – unabhängig von der jeweiligen Inzidenz. Ergänzend kann auch noch ein sogenannter 2G-plus-Test gefordert werden. Ausgenommen von der 2G-Regel sind die Geschäfte des täglichen Bedarfs.

Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte

„Für alle privaten Zusammenkünfte oder Kontakte soll es dann eine strikte Grenze geben, wenn sich eine nicht geimpfte Person dabei befindet“, sagte Merkel. Überall, wo nicht alle Teilnehmer geimpft und genesen sind, gilt die Grenze: eigener Haushalt sowie höchstens zwei weitere Personen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Jahres sind hiervon ausgenommen.

Sport und Großveranstaltungen

Überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden deutlich eingeschränkt. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauerinnen und Zuschauern. Bei Veranstaltungen im Freien wie zum Beispiel in Fußballstadien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Besucherinnen und Besuchern.

Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen in sieben Tagen pro 100.000 Einwohnern werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen geschlossen.

Einrichtungsbezogene und allgemeine Impfpflicht

Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den Weg bringen, so zum Beispiel in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern.

Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also etwa ab Februar 2022.

„Wir haben uns dafür eingesetzt, wahrhaftig auf allen Kanälen, dass Menschen sich impfen lassen – und müssen trotzdem sehen, dass es eine Impflücke gibt, die dazu führt, dass die Geimpften doch weiter eingeschränkt sind. Und dass das Gesundheitssystem an den Rand der Überlastung kommt und zum Teil regional überlastet ist“, sagte Merkel.

Silvester und Neujahr

Auch für dieses Jahr wurde ein Feuerwerksverbot zu Silvester beschlossen. Damit werde die Regelung vom vergangenen Jahr erneut in Kraft gesetzt. Bundesweit wird am Silvestertag und Neujahrstag ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt.

Quelle

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