Gera: Abbrennen von Feuerwerk im gesamten Stadtgebiet untersagt

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Allgemeinverfügung der Stadt Gera untersagt das Abbrennen von Pyrotechnik in der Silvesternacht im öffentlichen Stadtgebiet
Um Menschenansammlungen zu vermeiden und unnötigen Verletzungen vorzubeugen, ist der Verkauf von Silvester-Feuerwerk in diesem Jahr wieder deutschlandweit verboten. Aber auch wer Feuerwerkskörper bereits erworben hat oder Reste aus Vorjahren besitzt, sollte abwägen, ob und wo er diese zündet.

Die Allgemeinverfügung der Stadt Gera vom 27. Dezember 2021 untersagt das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in der Silvesternacht im öffentlichen Raum im gesamten Stadtgebiet Gera. Diese Festlegung wurde auch getroffen mit Blick auf die pandemiebedingt angespannte Situation im SRH Wald-Klinikum Gera.
Der unsachgemäße Gebrauch von Feuerwerkskörpern in Verbindung mit Menschenansammlungen und Alkoholmissbrauch führt jedes Jahr zu Verletzungen, zum Teil mit schwerem Ausmaß. Aber auch das Zusammenkommen größerer Menschenmengen etwa auf Brücken und Plätzen um Feuerwerk zu zünden oder zu bestaunen, birgt in Pandemiezeiten eine zusätzliche Ansteckungsgefahr, zumal der Konsum von Alkohol oftmals Distanz vergessen lässt.

„Silvester wird auch in diesem Jahr nicht so, wie wir es eigentlich gewohnt sind. Wir müssen Kontakte reduzieren und ruhiger als sonst in das neue Jahr starten. Es ist enorm wichtig, zum einen weitere Ansteckungen zu vermeiden aber auch die Krankenhäuser nicht noch mehr zu belasten“, so Geras Oberbürgermeister Julian Vonarb.

Mit Stand 27.12.2021 beträgt die Inzidenz der Stadt Gera 528,6 und ist damit zwar leicht rückläufig, aber immer noch sehr hoch. Seit Beginn der Pandemie haben sich 11.835 Menschen dieser Stadt mit dem Coronavirus infiziert, 10.542 gelten als genesen, 289 sind verstorben. Aktuell werden im SRH Wald-Klinikum 64 Covid-Patienten stationär behandelt, 13 davon liegen auf der Intensivstation.

Quelle

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