„Die Pflicht besagt garantiert nicht, dass wir jeden Pflegegang bei irgend jemanden anzuzeigen haben!“
Plötzlicher Gehölzschnitt am Eiscafé Melange empört Cafégäste und Ortsteilbürgermeisterin
Der Jenaer Mängelmelder ist gerade 5 Jahre alt geworden. Am 15. März 2017 beschloss der Stadtrat, ein entsprechendes Konzept nach Vorbild anderer Städte wie Klarschiff in Rostock oder anhand des Maerkers im Land Brandenburg, einzurichten. Bekannt wurde der Jenaer Mängelmelder, als ein Falschfahrer am Rathaus im Mängelmelder gemeldet wurde, und dieser nicht mehr angetroffen werden konnte – nach acht Tagen.
Am 24. März fragte Ortsteilbürgermeisterin Kathleen Lützkendorf, warum am Eiscafé Melange eine Strauchfläche entfernt wurde. Nach dem 1. März sind solche Maßnahmen wegen des Naturschutzes nicht erlaubt. So besagt 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG: „Es ist verboten,… Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen (…)“ Offenbar fanden diese Arbeiten nach dem 1. März statt – und es wurde niemand im Ortsteilrat informiert.
Die kurze Frage mit dem Hinweis, dass es weder eine Information dazu gab und die Sträucher eine wichtige Funktion im Stadtzentrum für die Umwelt aber auch die Gäste des Eiscafés haben, wurde im Mängelmelder wie folgt veröffentlicht:
„Am Eiscafé Melange wurde großflächig eine Strauchfläche (ehemals 1,50 m hoch) entfernt. Weder der Pächter des Eiscafés noch der Ortsteilrat oder Ortsteilbürgermeisterin wurden im Vorfeld informiert. Die Entfernung erfolgte entgegen naturschutzfachlicher Richtlinien. Es kommt also an dieser Straßenecke zu einer großen Hitzeentwicklung für die Gäste des Eiscafés (die überwiegend Seniorinnen und Senioren sind), Vögel und Insekten finden kein Versteck und die Beteiligung der einschlägigen Gremien wurde anscheint nicht eingehalten.“
Einige Tage später, am Dienstag, den 29. März, wurde die folgende Antwort veröffentlicht:
„Die Fläche wurde zuletzt am 23.11.2021 durch den KSJ gepflegt. Dies bedeutet das der Rückschnitt in naturschutzfachlicher Richtlinie, eingehalten wurde. Die Gehölze wurde grundhaft zurückgeschnitten entsprechend dem Alter der Pflanzen und des Totholzes was die Pflanzen aufweisten. Der KSJ ist durch die Grünflächenvereinbarung in der Pflicht die städtischen Gehölzflächen zu pflegen und diese besagt garantiert nicht das wir jeden Pflegegang, egal ob Rückschnitt oder Grasmahd, bei irgend jemanden anzuzeigen haben. Hinzukommend gab es in der Vergangenheit eine Meldung durch den FD kommunale Ordnung, in dem es um Überhang zum Fußweg ging und wir aufgefordert waren diesen zurückzuschneiden.“
Mehrfach wurde auf die eher ruppige Art der Kommunikation des Mängelmelder-Teams hingewiesen. Man entschuldigte sich und gelobte Besserung. Ob es richtig war, sich so zu äußern? „[Die] Pflicht, die städtischen Gehölzflächen zu pflegen […] besagt garantiert nicht[,] [dass] wir jeden Pflegegang, egal ob Rückschnitt oder Grasmahd, bei irgend jemanden anzuzeigen haben.“ Ortsteilbürgermeister sind laut Thüringer Kommunalordnung § 45a Ehrenbeamte der Stadt, und damit auch oft Auftraggeber und oftmals Mittler zwischen Bürgerinnen und Bürgern, der Stadtverwaltung und ihren Eigenbetrieben. Eine Kommunikation auf Augenhöhe sieht anders aus.