Am 17. Juni tritt die Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus den Fließgewässern auf dem Stadtgebiet Jenas in Kraft. Betroffen davon sind alle oberirdischen Bäche, Standgewässer und Quellen mit Ausnahme der Saale.
Verboten ist ab dann generell das Entnehmen von Wasser aus den Gewässern, sowohl mit Schöpfgefäßen als auch mit Pumpen. Somit werden auch alle bereits erteilten wasserrechtlichen Erlaubnisse für die Zeit der Gültigkeit der Allgemeinverfügung widerrufen. Nur das Schöpfen von Wasser zum Tränken von Vieh sowie die Entnahme von Wasser zu Löschzwecken durch die Feuerwehr sind noch zulässig.
Ausnahmen
Ausgenommen von den Verboten ist auf Grund der gesteuerten Wasserzuführung aus den Saaletalsperren derzeit noch die Wasserentnahme aus der Saale. Die untere Wasserbehörde weist jedoch darauf hin, dass zum Entnehmen von Wasser mittels Pumpe eine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegen muss.
Fehlende Niederschläge
Das Entnahmeverbot ist erforderlich, da sich in den Bächen aufgrund der seit Jahren kontinuierlich fehlenden Niederschläge und der langanhaltenden außerordentlichen Trockenheit so niedrige Wasserstände eingestellt haben, dass inzwischen eine Gefahr für die Gewässerflora und -fauna besteht. Bei einer weiteren Reduzierung der Abflussmengen werden Schäden am Lebensraum Gewässer befürchtet, die nur über einen sehr langen Zeitraum wieder behoben werden können.
Die untere Wasserbehörde wird in den kommenden Wochen Vorortkontrollen durchführen und kann bei Feststellung der Missachtung des Entnahmeverbotes auch Bußgelder verhängen.
Geltungsdauer
Die Allgemeinverfügung gilt vorerst bis zum 31. Oktober 2022. Sollte sich bis dahin durch ergiebige Niederschläge die Lage entspannen, kann das Entnahmeverbot auch früher aufgehoben werden. Anderenfalls besteht bei weiter anhaltender Trockenheit auch die Möglichkeit, die Gültigkeit der Allgemeinverfügung zu verlängern. Die Stadtverwaltung Jena wird in jeden Fall im Amtsblatt, in der Presse sowie auf der Internetseite darüber informieren.