Thüringen: Verfahren zum Wechsel des Energieträgers sollen beschleunigt werden

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Das Thüringer Energieministerium reagiert auf die Energiekrise mit beschleunigten Verfahren im Immissionsschutz.

Dafür erging ein entsprechender Erlass an die Vollzugsbehörden. Ziel ist, die Verfahrensdauer bei einem Wechsel des Energieträgers maßgeblich zu verkürzen. Gesetzlich vorgesehen war zuvor eine Verfahrensdauer von bis zu 7 Monaten, die Neuregelung ermöglicht eine Genehmigung nach wenigen Wochen.

„Logisch, dass Unternehmen sich angesichts der hohen Gaspreise und Sorgen um die Versorgungssicherheit nach Alternativen umsehen. Die Bürokratie bei der Umstellung von Anlagen senken wir auf ein absolutes Minimum. So sichern wir die Existenzen von Unternehmen in der fossilen Energiekrise. In der aktuellen Lage dürfen Verfahren für immissionsschutzrechtliche Genehmigungen nicht mehrere Monate dauern“, sagte Energieministerin Anja Siegesmund.

Der Brennstoffwechsel in Energieversorgungs- und Industrieanlagen, weg von Erdgas zu alternativen Energieträgern, ist zentraler Baustein zur Reduktion des Gasverbrauchs in Deutschland. Damit soll in erster Linie die Energieversorgung aufrechterhalten werden. Von den Erleichterungen bei den behördlichen Verfahren profitieren vor allem Energieversorgungsunternehmen wie kommunale Stadtwerke und energieintensive Branchen der Wirtschaft, wenn sie Feuerungsanlagen betreiben, die der 13. oder der 44. Bundes-Immissionsschutzverordnung unterliegen. Mit zwei Informationsveranstaltungen will das Energieministerium zu den konkreten Regelungen informieren.

Am 26. Juli 2022 veranstaltet das Thüringer Energieministerium gemeinsam mit dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz ein Online-Seminar für die unteren Immissionsschutzbehörden, in dem das kürzlich in Kraft getretene Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz erläutert wird. Zudem werden Musterbescheide des Energieministeriums vorgestellt, die die Behördenentscheidungen erleichtern und beschleunigen sollen. Am 28. Juli 2022 folgt dann auf Einladung Thüringer Energieministeriums zusammen mit der IHK Gera ein Online-Seminar für die Thüringer Wirtschaft. Dabei geht es vor allem um konkrete Hilfen bei der Antragstellung nach den neuen §§ 31a ff des Bundesimmissionsschutzgesetzes.

Hintergrund

Am 12. Juli 2022 ist ein zusätzlicher Abschnitt „Brennstoffwechsel bei einer Mangellage“ des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Kraft treten. Er ermöglicht den Behörden

für Feuerungsanlagen, die in den Anwendungsbereich der 13. oder 44. BImSchV fallen, zeitweise Abweichungen von den rechtlich vorgegebenen Emissionswerten zuzulassen. Der neu hinzugefügte Abschnitt reduziert hierbei auch die bürokratischen Hürden, um den Betrieb dieser Feuerungsanlagen mit anderen Brennstoffen zu ermöglichen, so dass das hierdurch eingesparte Erdgas je nach Bedarf umverteilt werden kann.

Diese rechtliche Grundlage ist der erste Schritt, um das „Abgleiten“ auf die Notfallstufe nach dem Notfallplan Gas der Bundesrepublik Deutschland zu verhindern.

Darüber hinaus wurde mit dem neuen § 30 des Energiesicherungsgesetzes der Weg für eine Rechtsverordnung des Bundes geebnet, mit der weitergehende Regelungen zu Anlagen, die im unmittelbaren sowie mittelbaren Zusammenhang mit der Energieversorgung stehen, getroffen werden sollen. Zurzeit ist nicht ersichtlich, wie diese Regelungen konkret ausgestaltet werden. Es bleibt daher zu hoffen, dass die Rechtsverordnung im Einklang mit den neuen Vorschriften des BImSchG ein solides rechtliches Fundament darstellen wird, um einer schweren Versorgungskrise mit Brennstoffen sowie Betriebsmitteln zuvorzukommen.

Quelle

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