Erfurt: Vergabe von Hallenzeiten vorerst nur bis Ende Oktober

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Für das kommende Schuljahr steht der Erfurter Sportbetrieb erneut vor einer besonderen Herausforderung bei der Vergabe von Zeiten zu Trainingszwecken. Zu den Einschränkungen im Rahmen des Schulsanierungsprogramms und den erhöhten Bedarfen für den Schulsport kommen nun noch weitere Einschränkungen bei der Verfügbarkeit der Erfurter Sporthallen hinzu.

Mit dem neuen Schuljahr ist zwar wieder die Sporthalle der Gemeinschaftsschule 3 „Jenaplanschule“ in der Karlstraße freigegeben, jedoch stehen weiterhin mehrere Hallen durch die Einrichtung als Notunterkünfte für ukrainische Flüchtlinge nicht zur Verfügung. Aktuell betrifft dies zunächst noch sechs Hallen. Die Sporthalle der SBBS 7 „Walter-Gropius“ soll zu Beginn des neuen Schuljahres wieder für den Schul- und Vereinssport freigegeben werden. Inwiefern noch weitere Hallen wieder für Sport zur Verfügung gestellt werden können, ist momentan noch unklar, da weiterhin mit der Ankunft von Flüchtenden gerechnet wird und noch nicht alle geplanten Ausweichobjekte bezugsfertig sind.

Daher wurde jetzt festgelegt, dass die Vereinstrainingszeiten in Erfurter Sporthallen für das Schuljahr 2022/2023 zunächst nur bis zum 31. Oktober 2022 vergeben werden. Über die Trainingszeiten ab November wird spätestens Ende Oktober informiert. Nicht davon betroffen sind die Schwimmzeiten.

Neben den bereits im letzten Schuljahr festgelegten Vergabekriterien
(siehe unten), wurde zudem festgelegt, dass alle Außensportarten erst ab dem 1. November 2022 bei der Hallenvergabe eingeplant werden.
Bis dahin sind die Außensportanlagen zu nutzen.

Da aktuell noch Abstimmungen zur Verfügbarkeit einzelner Sportanlagen laufen, erhalten die Antragsteller die Informationen zu den bis zum 31. Oktober genehmigten Trainingszeiten spätestens bis Ende der 34. Kalenderwoche.

Der Erfurter Sportbetrieb bittet bis dahin von telefonischen Rückfragen abzusehen und um Verständnis für die notwendigen regulierenden Maßnahmen.

Vergabekriterien

Planung Vereinszeiten

  • Hallensportarten haben Vorrang, d. h. Außensportarten erhalten grundsätzlich nur für den Nachwuchsbereich (Kinder) pro Gruppe maximal eine Trainingseinheit im Zeitraum 01.11.2022 bis 31.03.2023.
  • Trainingszeiten werden in Abhängigkeit der Mitgliederstärke in den einzelnen Abteilungen vergeben. Beantragte Hallenzeiten für Sportarten, die lt. Statistik nicht im Verein gelistet sind, werden bei der Vergabe außer Betracht gelassen. Grundlage der Beurteilung ist die jüngste Mitgliederbestandserhebung des Landessportbundes Thüringen.
  • Trainingszeiten für Sportlerinnen und Sportler im Wettkampfbetrieb haben Vorrang. Freizeitsportvereine erhalten in der Regel lediglich eine Trainingszeit pro Sportart.
  • Zeiten für Jugendliche und Kinder werden i. d. R. bis 19 Uhr und Zeiten für Erwachsene frühestens ab 19 Uhr geplant
  • Trainingszeiten können unter Beachtung der vorgenannten Kriterien vom angemeldeten Bedarf abweichen und unter anderem auf eine Stunde gekürzt werden.

Die Vergabe von Zeiten an sonstige Nutzer kann generell nur erfolgen, sofern diese nicht für den Schul- und Vereinssport benötigt werden.

Quelle

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