Das Thüringer Finanzministerium hat auf https://grundsteuer.thueringen.de unter der Rubrik „Abgabe der Erklärung“ eine neue Musteranleitung für Gartengrundstücke mit Bungalow oder Wochenendhaus zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung im persönlichen ELSTER-Konto bereitgestellt.
„Viele Bürgerinnen und Bürger leben im Sommer in einem Bungalow oder einem Wochenendhaus im eigenen Garten. Sie haben sich dort ein Refugium geschaffen, um dem Alltag zu entfliehen. Uns erreichen immer wieder Anfragen, wie die Grundsteuererklärung in diesen Fällen auszufüllen ist“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.
Bungalows oder Wochenendhäuser, die nicht ganzjährig bewohnt werden dürfen und eine Fläche von mehr als 24 Quadratmetern haben, müssen als sonstige bebaute Grundstücke erklärt werden. Für die Grundsteuererklärung müssen deshalb die Vordrucke GW 1 (Hauptvordruck) und GW 2 (Vordruck Grundstück) ausgefüllt werden.
„Oft gibt es für diese Grundstücke aber keine vollständige Adresse. Das bereitet vielen Eigentümerinnen und Eigentümern Probleme beim Ausfüllen. Bei einer fehlenden Straßenbezeichnung kann bei der Lagebezeichnung aber – nicht vorhanden – und bei einer fehlenden Hausnummer die – 0 – angegeben werden“, weiß Heike Taubert. Wichtig ist es, eine vollständige Adresse beim Eigentümer oder der Eigentümerin anzugeben, damit die Bescheide postalisch zugestellt werden können.
Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass die tatsächliche Nutzung des Grundstücks am 1. Januar 2022 anzugeben ist, auch wenn diese von den Angaben im Sonderauszug des Grundsteuer Viewer Thüringen abweichen sollte.
Für Kleingärten und Dauerkleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes gelten die vorbezeichneten Ausführungen nicht. Erläuterungen dazu können dem unten stehenden Merkblatt Kleingarten entnommen werden.
Mit Stand 06.11.2022 sind in den Thüringer Finanzämtern 537.213 Grundsteuererklärungen eingegangen. Das entspricht rund 43 % Prozent von den insgesamt erwarteten 1,25 Millionen Erklärungen.