2. Bundeswarntag am 8. Dezember

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Der zweite bundesweite Warntag findet am 8. Dezember 2022 statt. An diesem Aktionstag erproben Bund und Länder sowie die teilnehmenden Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden in einer gemeinsamen Übung ihre Warnmittel.

Ab 11:00 Uhr aktivieren die beteiligten Behörden und Einsatzkräfte unterschiedliche Warnmittel wie z. B. Radio und Fernsehen, digitale Stadtanzeigetafeln oder Warn-Apps.

Auf diese Weise werden die technischen Abläufe im Fall einer Warnung und auch die Warnmittel selber auf ihre Funktion und auf mögliche Schwachstellen hin überprüft. Im Nachgang werden von den Verantwortlichen gegebenenfalls Verbesserungen vorgenommen und so das System der Bevölkerungswarnung sicherer gemacht.

Der bundesweite Warntag dient weiterhin dem Ziel, die Menschen in Deutschland über die Warnung der Bevölkerung zu informieren und sie damit für Warnungen zu sensibilisieren.

Am bundesweiten Warntag wird ab 11:00 Uhr eine Probewarnung in Form eines Warntextes an alle am Modularen Warnsystem (MoWaS) des Bundes angeschlossene Warnmultiplikatoren (z. B. Rundfunksender und App-Server) geschickt. Die Warnmultiplikatoren versenden die Probewarnung zeitversetzt an Warnmittel wie Fernseher, Radios und Smartphones. Dort können Sie die Warnung dann lesen und/oder hören.

Parallel können auf Ebene der Länder, in den teilnehmenden Landkreisen und Kommunen verfügbare kommunale Warnmittel ausgelöst (z. B. Lautsprecherwagen oder Sirenen) werden.

Da eine Warnung sehr wichtige Informationen beinhaltet, soll sie möglichst viele Menschen erreichen. Deswegen wird eine Warnmeldung über viele verschiedene Warnmittel bzw. Wege verbreitet. Zum Beispiel über Radio und Fernsehen, Internetseiten, Social Media, Warn-Apps, digitale Stadtanzeigetafeln, Lautsprecherwagen oder Sirenen.

Durch Vielzahl und Vielfalt der Warnmittel wird sichergestellt, dass eine Warnung möglichst viele Menschen erreicht. Denn werden bei Ihnen vor Ort beispielsweise keine Sirenen zur Warnung eingesetzt, so gibt es zahlreiche weitere Warnmittel, über die Sie im Gefahrenfall gewarnt werden können. Auch neue und alternative Warnmittel werden kontinuierlich erforscht, entwickelt und eingesetzt.

Tipp: Informieren Sie sich in Ihrer Kommune (z. B. im Rathaus, beim Bürgerservice, bei der Feuerwehr oder beim Brandschutzamt), ob und auf welchen Wegen diese plant, am bundesweiten Warntag vor Ort zu warnen. So können Sie sich darauf einstellen und idealerweise auch andere darüber informieren.

Wichtig zu wissen ist: Die Teilnahme am bundesweiten Warntag ist freiwillig. Das bedeutet, dass nicht alle Kommunen daran teilnehmen und Warnmittel vor Ort testen.
Die vorhandenen Warnmittel werden abhängig von ihrer Verfügbarkeit und Einsatzmöglichkeit getestet.

Menschen mit dem Thema Warnung vertraut machen
Der bundesweite Warntag dient dazu, die Menschen in Deutschland zu informieren und sie vertraut zu machen mit dem Thema Warnung der Bevölkerung. Dabei stehen folgende Aspekte im Mittelpunkt:

• Wovor wird gewarnt?
• Wie wird gewarnt?
• Wer warnt?
• Was können Sie tun?

Je vertrauter Sie mit dem Thema sind, umso eigenständiger und effektiver können Sie in einer Krisensituation handeln und sich schützen.

Warnmittel und Abläufe der Warnung technisch erproben
Durch die Probewarnung am bundesweiten Warntag werden die unterschiedlichen Warnmittel und die Abläufe im Fall einer Warnung praktisch mit dem Ziel getestet,

• mögliche technische Schwachstellen in der Funktion der Warnmittel und in den Abläufen der Warnung aufzuspüren und
• diese gegebenenfalls im Nachgang zu beseitigen, um somit die Warnung der Bevölkerung stetig zu verbessern.

Bund und Länder bereiten den jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September* stattfindenden bundesweiten Warntag in Abstimmung mit kommunalen Vertreterinnen und Vertretern gemeinsam vor. (*Hinweis: Im Jahr 2022 wird der bundesweite Warntag ausnahmsweise auf den 8. Dezember verschoben, um dann einen ersten Test des Warnkanals Cell Broadcasting durchführen zu können.)

Zuständig sind auf Bundesebene das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), auf der Ebene der Länder die jeweiligen Innenministerien und auf der Ebene der Kommunen in der Regel die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden.

Das ISF-Bund-Länder-Projekt „Warnung der Bevölkerung“ im BBK koordiniert die Maßnahmen der Vorbereitung und Durchführung des bundesweiten Warntages.

Quelle

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