Anfang der Woche hatte das Bundesgesundheitsministerium erklärt, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht gemäß Paragraf 20a des Infektionsschutzgesetzes zum Ende des Jahres endgültig auslaufen wird. Vor diesem Hintergrund wird auch die Stadt Jena den weiteren Vollzug der Bußgeldverfahren für nicht vollständig oder ungeimpfte Personen aus dem Gesundheitswesen einstellen. Zugleich erwartet die Stadtverwaltung, dass im Umgang mit den laufenden Bußgeldverfahren die Landesregierung ein einheitliches Verwaltungshandeln in ganz Thüringen sicherstellt.