Mit der Einschulung beginnt ein entscheidender Lebensabschnitt mit neuen Anforderungen für Ihr Kind. Zuvor ist zur Feststellung, ob Ihr Kind aus ärztlicher Sicht den Anforderungen der Schule gewachsen sein wird, eine Vorsorgeuntersuchung (Einschulungsuntersuchung) durch den Schularzt erforderlich. Die Einschulungsuntersuchung ist Teil des Einschulungsverfahrens.
Sie sind als Sorgeberechtigte verpflichtet, mit Ihrem Kind zu dieser Untersuchung zu kommen und im Rahmen der Einschulungsuntersuchung dem Schularzt Vorerkrankungen, bekannte Gesundheits- und Entwicklungsstörungen und den Impfstatus Ihres Kindes mitzuteilen.
Vor diesem Hintergrund nehmen Sie bitte auch die Informationen gemäß Art. 13 der EU-Datenschutzgrundverordnung auf dem Formblatt ,,Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst Ihres Gesundheitsamtes informiert zur Einschulungsuntersuchung“ zur Kenntnis.
Wir wollen die Kinder und die Eltern beim Schulbeginn unterstützen. Die Einschulungsuntersuchung soll zu einem erfolgreichen Start in der Schule beitragen.
Zu Beginn versenden wir einen Terminvorschlag an:
– Kindern ohne Kindergartenbesuch
– Kindern mit besonderem Förderbedarf
– Kindern mit Antrag auf Rückstellung vom Schulbesuch
– Kindern mit Antrag auf vorzeitige Einschulung
– Kindern, die im Vorjahr zurückgestellt wurden.
Danach öffnen wir unser Online-Portal zur Terminvereinbarung.
Nähere Informationen hierzu und alle für die Einschulungsuntersuchung notwendigen Dokumente finden Sie im Internet unter www.gera.de/schularzt.
Terminvereinbarung
(Terminöffnung erst nach Untersuchung der prioritären Schulanfänger):
oder
Untersuchungsort:
Amt für Gesundheit und Versorgung
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Zimmer 103 (Ankunfts- und Wartezimmer)
Gagarinstr. 68
07545 Gera
Bitte bringen Sie am Untersuchungstag mit:
– den ausgefüllten Fragebogen 1 und Fragebogen 2
sowie die Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
– das gelbe Heft (Früherkennungsuntersuchungen U-Reihe),
– den Impfausweis,
– ärztliche und therapeutische Befunde (z.B. Krankenhaus-, Facharzt-, Physio-, Ergo-, Logotherapieberichte),
– Bescheide (z.B. Frühförderbescheide, Bescheid Schwerbehinderung, Sonderpädagogisches Gutachten),
– Hilfsmittel (z.B. Brille oder Hörgeräte).