Thüringen: fehlende Grundsteuer-Erklärungen werden zunächst angemahnt

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Wenige Tage vor Ablauf der Frist am 31. Januar hat nur wenig mehr als die Hälfte der Grundstückseigentümer die Grundsteuererklärung abgegeben. Als Folge stand für säumige Eigentümer bislang ein Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro im Monat und ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro im Raum. Doch dies wird wohl noch nicht passieren. Die meisten Bundesländer wollen säumigen Grundeigentümern zunächst ein Erinnerungsschreiben schicken. Das ergab eine Abfrage des Geldratgebers Finanztip bei den Finanzbehörden aller 16 Bundesländer. Finanztip empfiehlt, die Grundsteuererklärung trotzdem so schnell wie möglich abzugeben. Auf Finanztip.de gibt es eine detaillierte Ausfüllhilfe für Erklärungen in allen Bundesländern.

Bislang war im Detail noch nicht klar, was passiert, wenn Eigentümer ihre Grundsteuererklärung nicht fristgerecht oder überhaupt nicht abgeben. Als mögliche Konsequenz wurden Verspätungszuschläge von 25 Euro pro Monat bei verspäteter Abgabe sowie Zwangsgelder bis 25.000 Euro gehandelt. „Bekannt war bisher nur, dass es keine automatischen Verspätungszuschläge geben wird. Das ist im Einführungsgesetz zur Abgabenordnung so festgelegt“, sagt Jörg Leine, Steuerexperte bei Finanztip.de.

So wird es in den Bundesländern aussehen

Die Abfragen von Finanztip ergaben, dass in den meisten Bundesländern zuerst Erinnerungsschreiben verschickt werden. In einigen Ländern sollen Verspätungszuschläge sogar erst nach diesen Schreiben festgesetzt werden können. So sieht es im Detail aus:

  1. Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz schicken zunächst Erinnerungsschreiben. Erst danach können nach Angaben der jeweiligen Finanzbehörden Verspätungszuschläge und Zwangsgelder festgesetzt werden.
  2. Auch in Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen sollen die Steuerpflichtigen mit einem Schreiben an die Abgabe der Grundsteuererklärung erinnert werden. Allerdings ist in diesen Bundesländern nicht eindeutig, wann Verspätungszuschläge oder andere Maßnahmen eintreten.
  3. In Bayern können die Finanzämter in begründeten Einzelfällen – und nur auf Antrag – Fristverlängerungen gewähren. Verspätungszuschläge und andere Maßnahmen seien möglich, es werde aber die Dauer der Abgabefrist und das neue Verfahren zur Grundsteuer berücksichtigt.
  4. Hamburg hat noch nicht entschieden, wie nach dem 31. Januar verfahren wird. Ein Verspätungszuschlag kann festgesetzt werden, ein Zwangsgeld werde in jedem Fall erst in einem Schreiben angekündigt.

„Auffällig ist, dass in keinem Bundesland die große Drohkulisse aufgebaut wird“, sagt Steuerexperte Leine. „Es wird an die Einsicht appelliert und maßvolles Verhalten der Finanzämter erwähnt. Strafgelder dürften nach diesen Aussagen eher die Ausnahme als die Regel sein. Das gilt aber ausdrücklich nicht für die, die gar nicht abgeben“, erklärt Leine.

Zwangsmittel Schätzung nicht unterschätzen

Die möglichen 25 Euro Verspätungszuschlag im Monat klingen nach nicht viel, doch zurücklehnen sollten sich Eigentümer trotzdem nicht. Denn irgendwann wird das Finanzamt zum letzten Mittel greifen, wenn die Grundsteuererklärung immer noch nicht abgegeben wurde. Und das ist die Schätzung des Grundsteuerwerts, der die Höhe der Grundsteuer entscheidend bestimmt. Eine solche Schätzung kann auf lange Sicht teuer werden. Neben einem vorherigen Zwangsgeld droht auch eine unnötig hohe Grundsteuer ab 2025. „Eine Schätzung des Finanzamts ist bisher noch nie vorteilhaft für Steuerzahler gewesen. Hier bedeutet sie mehr Grundsteuer als nötig und das für viele Jahre“, erklärt Leine.

Grundsteuererklärung schnell abgeben

Grundstückseigentümer haben es immer noch in der Hand, solchen finanziellen Ärger zu vermeiden. „Wer die Erklärung noch zeitnah kurz nach Fristende abgibt, sollte um einen Verspätungszuschlag oder schlimmeres herumkommen“, ist sich Leine sicher. Die Kosten für einen Steuerberater oder für eine Software können sich zudem die meisten Betroffenen sparen. Denn die Grundsteuererklärung ist bei weitem nicht so komplex wie die normale Steuererklärung. „Die Grundsteuer lässt sich recht einfach und vor allem kostenlos auf dem Steuerportal Elster erledigen. Allerdings nur mit einer guten Schritt-für-Schritt-Anleitung“, merkt Leine an. Die Ausfüllhilfe von Finanztip führt durch die Erklärung und bietet an den kritischen Stellen, den Stolpersteinen, detaillierte Unterstützung. Sie erklärt zum Beispiel, was Zähler und Nenner bedeuten, wo Klippen bei einer Eigentumswohnung liegen und wie die Wohnfläche nicht unnötig hoch angeben wird.

Quelle

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