Die gute Nachricht vorweg: Die Unklarheiten, wie der Heizkostenzuschuss in Höhe von 200 Euro ausgezahlt werden kann, wurden beseitigt. In Thüringen gibt es zudem eine Erleichterung für BAföG-Empfänger. Diese müssen nach Angaben des Studierendenwerks Thüringen keinen gesonderten Antrag stellen. Der Heizkostenzuschuss wird auf das Konto der Studierenden überwiesen, auf das das BAföG ausgezahlt wird. Ab dem 7. April soll der Zuschuss auf den Konten überwiesen sein.
Antragsberechtigt sind aber alle Studenten und Fachschüler. Ab heute, 15. März kann dieser Zuschuss online beantragt werden. Auf der Seite www.einmalzahlung200.de gibt es weiterführende Hinweise, wie der Zuschuss beantragt werden kann, weil ein BundID-Konto benötigt. Die Auszahlung soll „schnellstmöglich“ erfolgen.