Im Ergebnis konsequenter Ermittlungen der beiden Steuerfahndungsstellen in Gera und Gotha konnten im vergangenen Jahr Mehrsteuern in Höhe von fast 29 Mio. Euro aufgedeckt werden.
Das sind 9 Mio. Euro mehr als noch im Jahr 2021. Der Betrag überschreitet sogar das Vor-Corona-Niveau aus dem Jahr 2019 um knapp 5 Mio. Euro, obwohl es 2022 deutlich weniger Prüfungen gab. Im Vergleich: Im Jahr 2019 führten die Steuerfahndungsstellen insgesamt 414 Prüfungen im Freistaat durch, im vergangenen Jahr waren es aufgrund der immer noch geltenden Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie nur 237 Prüfungen.
„Für mich ist das ein deutlicher Beweis, dass sich die Arbeit der Steuerfahndung in den vergangenen Jahren gewandelt hat. Viele Betrugsmodelle, bei denen Steuern in größerem Umfang hinterzogen werden, finden mehr und mehr im digitalen Raum statt. Durch den Einsatz moderner Technik und Software haben unsere IT-Fahnder mittlerweile erweiterte Prüfungsmöglichkeiten, um auch verstrickte digitale Betrugsmodelle aufzudecken“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.
Die Steuerfahndung deckt Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten auf. Die 61 Thüringer Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder im Freistaat haben im vergangenen Jahr neben 237 Fahndungsprüfungen, 137 Strafverfahren eingeleitet. Überdies ermittelten sie in 91 Amts- und Rechtshilfeersuchen im Auftrag anderer Behörden und Dienststellen.
Die Bußgeld- und Strafsachenstellen (kurz: BuStra) in Gera und Gotha haben zusätzlich rund 1,2 Mio. Euro an reinen Geldauflagen und Geldbußen aus Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingenommen. Als „Herrin des Verfahrens“ fungiert die BuStra als Staatsanwaltschaft der Steuerverwaltung und nimmt damit eigenverantwortlich die Ermittlungen und steuerstraf- bzw. bußgeldrechtliche Würdigungen in Steuerstraf- bzw. Steuerordnungswidrigkeitsverfahren wahr. „Die Bußgeld- und Strafsachenstellen sind im Rahmen ihrer rechtlichen Kompetenzen zu allen verfahrensleitenden Entscheidungen, wie z.B. der Beantragung von Strafbefehlen oder dem Erlass von Bußgeldbescheiden, berechtigt“, erklärt Heike Taubert. Je nach Umfang und Schwere der Fälle beziehen sie hierbei auch die Steuerfahndung mit ein und arbeiten mit der Staatsanwaltschaft zusammen.
In Zusammenarbeit mit den Gerichten ergingen weitere Urteile über Geldstrafen von insgesamt 583.745 Euro.
Die Ermittlungen beider Stellen führten zu Gefängnisstrafen von insgesamt 48 Jahren und einem Monat.
Hintergrund:
Die Steuerfahndung und die Bußgeld- und Strafsachenstellen sind ein Teil der Thüringer Finanzverwaltung und werden dann tätig, wenn Steuerpflichtige unvollständige oder falsche Angaben in ihren Steuererklärungen gemacht haben oder ihren Erklärungspflichten nicht nachgekommen sind, so dass Steuern verkürzt oder hinterzogen wurden. Hierzu sind die Beamtinnen und Beamten der Steuerfahndung mit polizeilichen Befugnissen ausgestattet. Sie können mit richterlicher Anordnung beispielsweise Durchsuchungen durchführen oder Gegenstände beschlagnahmen.
Diese und viele weitere Zahlen und Fakten gehen aus der Bilanz der Finanzämter des Jahres 2022 hervor, welche die Finanzministerin Heike Taubert am kommenden Dienstag, dem 30. Mai 2023 in der Regierungsmedienkonferenz der Öffentlichkeit vorstellen wird.