Seit Sonntag, dem 03. Juli 2023 kursiert im Internet ein Bild, das in den sozialen Medien verschiedenste Resonanzen auslöste. Zu sehen ist darauf eine Gruppe Kinder und Jugendlicher, von denen einer augenscheinlich auf dem Sonneberger Vogelschießen eine Schusswaffe hält.
Durch eigene Recherchen zufällig bekanntgeworden, ergaben die polizeilichen Ermittlungen, dass es sich bei der „Schusswaffe“ um eine vor Ort erworbene Spielzeugpistole handelt. Deren Erwerb, Besitz und das Führen in der Öffentlichkeit bedürfen grundsätzlich keiner Erlaubnis nach dem Waffenrecht, jedoch ist das Führen sogenannter Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit und das Führen von Schusswaffen bei öffentlichen Veranstaltungen durch das Waffengesetz streng reglementiert. Mögliche Verstöße unterliegen den aktuellen polizeilichen Ermittlungen.
Die Polizei weist darauf hin, dass für derartige Feststellungen, noch vor Verbreitung und Kommentierung in den sozialen Medien, erster Ansprechpartner immer die Polizei, respektive der Notruf 110 sein sollte.
Neben vorgenannten Verstößen wird nun auch wegen eines Vergehens nach dem Kunsturheberrechtsgesetz gegen Fotograf und „Veröffentlicher“ des Fotos polizeilich ermittelt. Das Verbreiten des Bildnisses und das öffentliche zur Schau stellen der abgebildeten Personen geschah gegen deren Willen und ist geeignet, ihrem Ansehen erheblich zu schaden.