Thüringen: Neues Gesetz soll Versorgung mit Hausärzten sicherstellen

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Das Kabinett hat heute nach Durchführung der Anhörungen im 2. Kabinettdurchgang den Entwurf eines Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetzes beschlossen.

Dazu Gesundheitsministerin Heike Werner: „In Thüringen wird die Neu- und Nachbesetzung von Hausarztpraxen zunehmend schwieriger. Während zu wenige junge Medizinerinnen und Mediziner nachkommen, werden wir immer älter. Mit dem steigenden Durchschnittsalter wächst der Bedarf an hausärztlicher Versorgung. Als Landesregierung wirken wir dieser Entwicklung mit einem Bündel von Maßnahmen entgegen, beispielsweise mit einem Stipendienprogramm und finanzieller Unterstützung bei der Übernahme oder Neugründung einer Praxis. Mit dem Hausärztesicherstellungsgesetz bringen wir jetzt eine weitere wichtige Initiative auf den Weg. Es ist wichtig, dass wir alle Hebel in Bewegung setzen, um Hausarztpraxen im ländlichen Raum zu sichern. Wir wollen schließlich alle darauf vertrauen können, im Fall der Fälle gut versorgt zu sein.“

Mit dem Hausärztesicherstellungsgesetz soll es Bewerberinnen und Bewerbern für das Medizinstudium an der Friedrich-Schiller-Universität Jena ermöglicht werden, über Vorabquoten für das Hochschulstudium zugelassen zu werden. Vorabquoten werden unter anderem für Bewerberinnen und Bewerber gebildet, die sich auf Grund entsprechender Vorschriften verpflichtet haben, ihren Beruf in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs auszuüben. Der Gesetzentwurf regelt die wesentlichen Voraussetzungen für eine Zulassung zum Medizinstudium über die Vorabquote und die Grundlagen für die Verpflichtung, insbesondere für die Dauer von mindestens zehn Jahren eine hausärztliche Tätigkeit in einem sogenannten Bedarfsgebiet in Thüringen auszuüben.

Diese Maßnahme wird in Zukunft dazu führen, dass ein Teil aller Thüringer Medizinstudentinnen und -studenten für einen nicht unbeachtlichen Zeitraum als Hausärztin oder Hausarzt unter Berücksichtigung der Versorgungssituation tätig sein wird. Nach dem Kabinettbeschluss muss das Gesetz nun im Landtag beraten werden. Ziel ist es, dass das Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz für das Wintersemester 2024/2025 die notwendigen gesetzlichen Grundlagen für ein entsprechendes Zulassungsverfahren in Thüringen bietet.

Quelle

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