Thüringen: Bereich Migration ab 1. Dezember beim Innenministerium

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Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung entschieden, die Zuständigkeit für die Aufgaben ‚Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen‘ sowie ‚Ausländer- und Asylrecht‘, die in den Referaten 20 und 21 des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz gebündelt sind, auf das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales übergehen zu lassen. Eine entsprechende Änderung des Zuständigkeitsbeschlusses der Landesregierung vom 14. Januar 2021 wurde beschlossen.

Die Änderungen werden ab dem 1. Dezember 2023 wirksam und tragen dem Umstand Rechnung, dass das dauerhaft hohe Ankunftsgeschehen in Deutschland und auch in Thüringen eine Anpassung der Entscheidungsstrukturen erforderlich macht. Die getrennte Wahrnehmung der Fach- und Dienstaufsicht zwischen Justiz- und Innenministerium im Landesverwaltungsamt ist geeignet für reguläre Abläufe aber zu schwerfällig in Krisensituationen.

In diesem Zusammenhang verständigte sich das Kabinett außerdem darauf, den Gesetzentwurf, der die Bildung eines Amts für Migration und Integration als obere Landesbehörde beim TMMJV vorsah, zurückzuziehen.

Landesregierung erstattet Bericht zur Aufarbeitung von SED-Unrecht

Das Kabinett befasste sich heute mit dem Bericht der Landesregierung zur Beschlussdrucksache 7/8138 des Thüringer Landtags „Des Kampfes für Freiheit und Demokratie gedenken sowie den Opfern und ihren von Willkür betroffenen Angehörigen vorbehaltlos zur Seite stehen – SED-Unrecht aufarbeiten“. Der Bericht greift verschiedene Themen der Aufarbeitung des SED-Unrechts auf, die der Landtag in seinem Beschluss vom 2. Juni 2023 benannt hat. Er thematisiert unter anderem den Beratungsbedarf ehemaliger DDR-Heimkinder, das Antragsgeschehen zu den beiden SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen sowie den Stand der wissenschaftlichen Aufarbeitung von Adoptionen bzw. Zwangsadoptionen in der DDR. Darüber hinaus nimmt die Thüringer Landesregierung zu verschiedenen Forderungen des Landtags Stellung, zum Beispiel zu der Forderung, an zentraler Stelle ein Denkmal zur Friedlichen Revolution 1989/90 zu errichten und den Opfern von staatlich angeordnetem Dopingmissbrauch den Zugang zu einer Entschädigung zu erleichtern.

Der Chef der Staatskanzlei, Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff wird zu diesem Thema in der heutigen RMK ausführen.

Neues Gesellschaftsregister geht zum 1. Januar 2024 an den Start

Durch das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) wird zum 1. Januar 2024 das Gesellschaftsregister eingeführt. Durch den mit dem Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz neu gefassten § 707 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der ab dem 1. Januar 2024 geltenden Fassung erlangt die Gesellschaft bürgerlichen Rechts eine Eintragungsmöglichkeit in das neu zu führende Gesellschaftsregister. Dieses ist im Hinblick auf Funktion und Inhalt stark an das Handelsregister angelehnt. Durch die Thüringer Verordnung zur Anpassung von Vorschriften aufgrund der Einrichtung und Führung des Gesellschaftsregisters werden Regelungen innerhalb der Thüringer Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften (ThürERVVO Justiz) und an der Thüringer Verordnung über die maschinelle Führung der Register in Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregistersachen (ThürMaschRegVO) getroffen, um das neue Gesellschaftsregister ab dem 1. Januar 2024 für den elektronischen Rechtsverkehr zu öffnen sowie die elektronische Registerführung zu ermöglichen.

Zweiter Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags (2. IT-StV)

Das Kabinett hat den Entwurf des Zweiten Staatsvertrags zur Änderung des IT-Staatsvertrags zur Kenntnis genommen. Dieser ist gemäß Beschluss der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 6. November 2023 unterschriftsreif. Nun sind die Länder aufgefordert, die notwendigen Unterrichtungen der zu beteiligenden Verfassungsorgane vorzunehmen.

Wesentliches Ziel des zweiten IT-Staatsvertrages ist eine flexiblere Finanzierungsmöglichkeit für Vorhaben des IT-Planungsrates. Dieses politische Steuerungsgremium von Bund und Ländern in Deutschland koordiniert deren Zusammenarbeit im Bereich der Informationstechnik. Der geänderte IT-Staatsvertrag soll die Föderale IT-Kooperation (FITKO) stärken und zu einer agilen, flexiblen Einheit weiterentwickeln. Die FITKO ist eine deutsche rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, die von Bund und Ländern gemeinsam getragen wird. Neben klarstellenden Änderungen und Aktualisierungen ist laut Staatsvertrag die Einrichtung des dauerhaften Digitalisierungsbudgets enthalten. Zudem wird künftig für die Finanzierung des Digitalbudgets ein einheitlicher Finanzierungsanteil des Bundes in Höhe von 25 Prozent festgelegt. Damit geht eine Verlässlichkeit einher, um in mehrjährigen Projekten agieren zu können.

Nach Unterrichtung des Thüringer Landtags wird Ministerpräsident Bodo Ramelow den Staatsvertrag bis spätestens 31. Dezember 2023 unterzeichnen.

Polizeiberuf attraktiver machen

Innenminister Georg Maier hat das Kabinett heute über die Umsetzungsschritte zum Landtagsbeschluss (v. 22.12.2022) „Bürgernahe Polizei weiterentwickeln – Attraktivität und Ausbildungsqualität stärken“ (DS 7/7006) informiert. Er teilte mit, dass eine Machbarkeitsstudie erarbeitet wird, die bauliche Vorschläge für das Bildungszentrum der Polizei in Meiningen zur Unterbringung aller Nutzerbedarfe entwickeln soll. Ziel sei nach wie vor das gemeinsame Lernen, Leben und Wohnen der Anwärterinnen und Anwärter auf einem Campus. Der Fachbereich „Soziale Kompetenzen“ ist in die Aus- und Fortbildung der Thüringer Polizei integriert. Der weitere Ausbau soll stufenweise in Abhängigkeit von der personellen Ausstattung erfolgen. Eine wesentliche Rolle wird künftig weiterhin die Werbekampagne zur Gewinnung von Nachwuchskräften für die Thüringer Polizei spielen. Eine stärke Ausrichtung auf den Bereich der Kriminalpolizei sowie spezifische polizeiliche Bereiche, wie z.B. IT, Kriminaltechnik, ist geplant. Für eine Studie zur gesundheitlichen Belastung und Arbeitszufriedenheit in der Thüringer Polizei erarbeitet die Landespolizeidirektion derzeit erste Eckpunkte für einen möglichen Studieninhalt.

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