Thüringen: Investitionsförderung für Ärzte, Zahnärzte und Apotheken verdoppelt

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Mit dem Beschluss des Thüringer Landeshaushalts gehen zentrale gesundheitspolitische Weichenstellungen einher. So wird Thüringen auch im Jahr 2024 die Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten und neu auch Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie Apothekerinnen und Apothekern im ländlichen Raum fördern. Dabei wird die maximale Förderhöhe für Investitionen von 20.000 Euro auf bis zu 40.000 Euro angehoben.

Dazu Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner: „Es ist unser Anspruch, die medizinische Versorgung überall in Thüringen zu sichern. Der Weg zur Arztpraxis soll so kurz wie möglich sein! Viele junge Studienabsolventinnen und -absolventen zögern heutzutage vor der Übernahme einer eigenen Praxis, weil mit dem Schritt in die Selbstständigkeit hohe finanzielle Belastungen verbunden sind. Durch den Ausbau unserer Niederlassungsförderung unterstützen wir den Erhalt eines engmaschigen Netzes von Arztpraxen und Apotheken. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung in der Fläche.“

Im Bereich der Förderung von Krankenhausinvestitionen sieht der Landeshaushalt für die nächsten Jahre Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 91 Millionen Euro vor.

„Mit den für die nächsten Jahre geplanten Mitteln werden wir in die Lage versetzt, notwendige Baumaßnahmen der Krankenhäuser neu in das Krankenhausinvestitionsprogramm aufzunehmen. Jeder Krankenhausstandort in Thüringen wird gebraucht! Der Freistaat wird weiterhin seinen Anteil leisten, unsere Krankenhäuser noch moderner zu machen,“ so Ministerin Werner abschließend.

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