Jena: zwei neue Allgemeinverfügungen in Kraft

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Wegen des Ausbruchs der Geflügelpest bei Wild- und Nutzgeflügel in Thüringen hat der Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale-Holzland zwei Allgemeinverfügungen veröffentlicht.

Die erste Verfügung schreibt eine Stallpflicht für Geflügel in bestimmten ornithologischen Risikogebieten entlang der Saale und der Weißen Elster vor. In Jena gilt diese Regelung für die Stadtteile Kunitz, Löbstedt, Maua sowie für den nördlich des Steinbachs gelegenen Bereich von Zwätzen.

Die zweite Verfügung betrifft Veranstaltungen mit gehaltenen Vögeln, darunter Geflügelschauen. Diese dürfen zwar weiterhin durchgeführt werden, müssen jedoch strenge Auflagen erfüllen. Dazu zählt insbesondere die Durchführung in geschlossenen Räumen. Darüber hinaus gelten weitere Bestimmungen, die den Gesundheitszustand der Tiere sowie den Handel mit Geflügel betreffen.

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