Ausreise und Rückführung: Wie ist die Lage bei syrischen Staatsangehörigen in Thüringen?

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Nach dem Machtwechsel in Syrien Ende 2024 ist die Debatte um Rückkehr und Abschiebungen neu entflammt. Wie stellt sich die Situation konkret im Freistaat Thüringen dar? Eine Antwort des Thüringer Ministeriums für Justiz, Migration und Verbraucherschutz auf eine Kleine Anfrage im Thüringer Landtag (Drucksache 8/3904 vom 8. Juli 2026) liefert Zahlen, Fakten und Hintergründe zur aktuellen Praxis.

Die Kernfakten auf einen Blick

  • 300 Vollziehbar Ausreisepflichtige: So viele syrische Staatsangehörige lebten zum Stichtag 31. Mai 2026 in Thüringen. Der Großteil von ihnen (290 Personen) besaß zu diesem Zeitpunkt eine Duldung.
  • Null Abschiebungen seit Ende 2024: Seit dem Regierungswechsel in Syrien am 8. Dezember 2024 wurden vom Land Thüringen weder Abschiebungen bei den Bundesbehörden angemeldet noch vollzogen.
  • Freiwillige Ausreise im Fokus: Über das Förderprogramm REAG/GARP reisten im selben Zeitraum 172 syrische Staatsangehörige gefördert aus Thüringen aus (unabhängig vom Zielort). Zudem gab es 175 geförderte Ausreisen mit dem konkreten Zielland Syrien (unabhängig von der Staatsangehörigkeit).

Dauer der Ausreisepflicht: Die Statistik im Detail

Wie lange sind die betroffenen Syrer in Thüringen bereits vollziehbar ausreisepflichtig? Die Daten des Ausländerzentralregisters zeigen ein klares Bild:

Dauer der VollziehbarkeitAnzahl der Personen
Weniger als ein Jahr28
1 bis unter 3 Jahre157
3 bis unter 5 Jahre58
5 Jahre und länger57

Der größte Anteil der Betroffenen ist somit seit ein bis drei Jahren ausreisepflichtig.

Hürden und Notlösungen: Warum stocken die Rückführungen?

Dass Zwangsrückführungen nach Syringen bislang aus blieben, liegt laut Ministerium an einem Geflecht aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen:

  • Fehlende Strukturen: Nach Bürgerkrieg und Machtwechsel existierten schlicht keine etablierten Rückführungsmechanismen. Verfahren zur Passersatzbeschaffung befinden sich auf Bundesebene erst im Aufbau.
  • Rechtliche Schutzstatus: Häufig stehen Abschiebungshindernisse oder bestehende Schutzstatus (wie die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiärer Schutz) einer Abschiebung rechtlich entgegen.
  • Fehlende Ausweisdokumente: Regelmäßig mangelt es an gültigen Reisedokumenten für eine Einreise nach Syrien.

Fokus auf freiwillige Rückkehr

Da landeseigene Förderprogramme fehlen, setzt Thüringen vorrangig auf das Bund-Länder-Programm REAG/GARP sowie gezielte Beratungsangebote. Neben Ausländerbehörden wird hierbei vor allem die Rückkehrberatung der Caritas genutzt, die in Thüringen an vier festen Standorten sowie mobil agiert.

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