Ein Jahr „Bürokratiemelder“: Thüringen zieht Bilanz im Kampf gegen den Amtsschimmel

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Vor genau einem Jahr startete die Thüringer Landesregierung ein ambitioniertes Projekt: Den Bürokratiemelder. Seit Februar 2025 konnten Bürger, Unternehmen und Ehrenamtliche online direkt rückmelden, wo ihnen staatliche Regeln den Alltag schwer machen. Zum ersten Jubiläum zieht Ministerpräsident Mario Voigt eine positive Bilanz und präsentiert konkrete Erfolge.

Mit über 500 eingegangenen Hinweisen innerhalb von zwölf Monaten hat das Instrument die Erwartungen der Staatskanzlei übertroffen. Besonders erfreulich aus Sicht der Regierung: Mehr als 90 Prozent der Einsendungen waren keine bloßen Beschwerden, sondern sachliche und konstruktive Lösungsvorschläge. Rund 80 Prozent der Meldungen wurden bereits fachlich ausgewertet und zur weiteren Bearbeitung an die zuständigen Ressorts weitergeleitet.

„Ein Staat, der ermöglicht“

Ministerpräsident Mario Voigt sieht in der Resonanz einen klaren Auftrag: „Der Bürokratiemelder ist unser Kompass für eine moderne Verwaltung. Wir nehmen jede Meldung ernst, denn unser Anspruch ist ein Staat, der ermöglicht, statt zu behindern.“

Die Schwerpunkte der Kritikpunkte waren über das Jahr hinweg deutlich erkennbar: Die Thüringer leiden vor allem unter langen Bearbeitungszeiten, unnötigen Mehrfachnachweisen sowie einer lückenhaften Digitalisierung von Behördengängen.

Erste Erfolge: Wo der Melder bereits Wirkung zeigt

Dass die Hinweise nicht ungehört verhallen, zeigen drei konkrete Reformen, die durch den Bürokratiemelder angestoßen oder beschleunigt wurden:

  1. Das Ende des BAföG-Staus: Durch die Ansiedlung der IU Internationalen Hochschule in Erfurt war das Studierendenwerk Thüringen bisher bundesweit für zehntausende Anträge zuständig – eine massive Überlastung. Eine neue Gesetzesinitiative führt nun das „Wohnortprinzip“ ein. Künftig ist das Bundesland zuständig, in dem der Studierende tatsächlich lebt. Das entlastet die Thüringer Sachbearbeiter und beschleunigt die Auszahlung für alle Studierenden im Freistaat massiv.
  2. Digitaler Bauantrag und Erleichterungen für Handwerker: Rückmeldungen aus der Praxis haben den Rollout des digitalen Bauantrags befeuert, der bis Ende 2026 flächendeckend verfügbar sein soll. Zudem sieht das neue „Entlastungsgesetz“ vor, dass erfahrene Handwerksmeister (z. B. Maurer oder Zimmerer) künftig für kleinere Vorhaben die sogenannte „kleine Bauvorlageberechtigung“ erhalten – sie dürfen Anträge also ohne Architekten einreichen.
  3. Das „Once-Only-Prinzip“: Wer dem Staat einmal seine Daten gegeben hat, soll dies nicht bei jeder neuen Behörde wiederholen müssen. Die rechtlichen Grundlagen für diese Datenvernetzung werden nun geschaffen, um das Ausfüllen komplexer Formulare zu reduzieren.

Daueraufgabe statt Einmal-Aktion

Trotz der Erfolge betont die Staatskanzlei, dass der Bürokratieabbau kein Sprint, sondern ein Marathon sei. Da viele Regeln auf Bundes- oder EU-Ebene festgelegt werden, sind dem Land oft die Hände gebunden. Dennoch soll der Bürokratiemelder dauerhaft als Schnittstelle zwischen Bürger und Staat etabliert bleiben.

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