Die Thüringer Finanzverwaltung warnt aktuell eindringlich vor einer neuen Welle von Betrugsversuchen. Kriminelle versuchen derzeit vermehrt, mit gefälschten E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) an persönliche Informationen und das Geld von Bürgern zu gelangen. Die Betrugsmasche ist dabei besonders perfide gestaltet, da die Absenderadressen der E-Mails täuschend echt wirken und offizielle Kontaktadressen des Bundeszentralamts suggerieren.
Die Masche: Ordnungsgelder und gefälschte ELSTER-Seiten
Die Empfänger erhalten eine E-Mail, der in vielen Fällen ein PDF-Dokument angehängt ist. Dieses Dokument wird als angebliche Zahlungsaufforderung oder Zahlungserinnerung des BZSt ausgegeben.
Die Betrüger nutzen dabei verschiedene Vorwände:
- Falsche Gebührenforderungen: In den Schreiben wird behauptet, dass im Auftrag des Bundeszentralamts für Steuern Ordnungsgelder, Verfahrenskosten oder Mahngebühren vollstreckt werden sollen. Als Grund wird meist eine angeblich unterlassene Offenlegung von Umsatzzahlen oder Jahresabschlüssen genannt.
- Ausländische Bankkonten: Die Opfer werden aufgefordert, das Geld auf das Konto eines angeblichen Sachverständigen zu überweisen. Auffällig ist hierbei, dass die genutzten IBAN-Nummern ständig variieren und es sich insbesondere um ausländische Bankverbindungen handelt. Wichtig zu wissen: Die deutsche Finanzverwaltung verwendet niemals ausländische IBAN-Nummern.
- Datenklau per Datenabgleich: In anderen Varianten fordern die Betrüger dazu auf, die Korrektheit der beim Finanzamt hinterlegten Bankverbindung zu bestätigen. Wer dem Link in der Mail folgt, landet auf einer gefälschten Website, die optisch dem offiziellen Steuerportal ELSTER nachempfunden ist, um dort sensible Kontodaten abzugreifen.
Mehrere Fälle in Thüringen bekannt – So verhalten Sie sich richtig
Den Thüringer Finanzämtern sind bereits mehrere dieser Betrugsfälle gemeldet worden. Die Finanzverwaltung stellt daher unmissverständlich klar: Das Bundeszentralamt für Steuern stellt Zahlungsaufforderungen grundsätzlich per Brief auf dem Postweg zu und niemals per E-Mail. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn Bürger einer digitalen Kontaktaufnahme vorab ausdrücklich zugestimmt haben.
Die wichtigsten Verhaltensregeln der Experten:
- Nichts öffnen: Öffnen Sie unter keinen Umständen Links oder Dateianhänge in verdächtigen E-Mails.
- Kein Geld überweisen: Leisten Sie keine Zahlungen an die in den Schreiben genannten Bankverbindungen.
- Keine Daten eingeben: Geben Sie niemals Kontodaten oder Passwörter auf Webseiten ein, die Ihnen über solche Links zugeschickt wurden.
Da Betrüger oft parallel mehrere Kanäle nutzen, um an Daten von Bürgern zu gelangen, gilt im Ernstfall: Wer bereits Opfer geworden ist oder verdächtige Nachrichten erhalten hat, sollte den Vorfall umgehend bei der örtlichen Polizeidienststelle zur Anzeige bringen.


