Steuererklärung 2025: Thüringens Finanzministerin erinnert an wichtige Fristen

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Der 31. Juli rückt näher: Für viele Steuerpflichtige in Thüringen endet an diesem Tag die Frist zur Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2025. Finanzministerin Katja Wolf appelliert an die Bürger, die verbleibende Zeit zu nutzen und weist auf die modernen Unterstützungsangebote der Finanzverwaltung hin.

Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist und diese ohne steuerliche Beratung selbst erstellt, muss das Dokument spätestens bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt einreichen. Für Bürgerinnen und Bürger, die sich von Steuerberatern oder Lohnsteuerhilfevereinen unterstützen lassen, gilt eine verlängerte Frist bis zum 1. März 2027 (da der 28. Februar 2027 auf einen Sonntag fällt).

Digital zum Ziel: Mein ELSTER nutzen

Die Thüringer Finanzverwaltung empfiehlt für die Übermittlung das kostenfreie Online-Portal „Mein ELSTER“. Um das Portal zu nutzen, ist eine Registrierung erforderlich, die sich dank digitaler Identifizierung (z. B. via Nect Wallet App oder Online-Ausweisfunktion) innerhalb weniger Minuten abschließen lässt.

Tipp der Finanzministerin: Um den Zugang dauerhaft unkompliziert zu gestalten, empfiehlt sich die App „ELSTERSecure“. Sie dient als mobiler Zugangsschlüssel und erspart den Nutzern die regelmäßige Erneuerung von Zertifikatsdateien.

Hilfe bei Fragen: Das neue „ELSTER-Team Thüringen“

Sollte es bei der Registrierung oder der Nutzung des Portals Fragen geben, hat das Land einen speziellen Service eingerichtet. Das „ELSTER-Team Thüringen“ steht seit dem 1. Juni 2026 beratend zur Seite und ist wie folgt erreichbar:

  • Telefon: 0361 57 3631 200
  • E-Mail: elster@tlf.thueringen.de

Erreichbarkeit des Teams:

  • Montag & Dienstag: 08:00 – 15:00 Uhr
  • Mittwoch & Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
  • Donnerstag: 08:00 – 17:00 Uhr

„Mit der Einrichtung des ELSTER-Teams Thüringen setzt der Freistaat den Ausbau moderner und bürgernaher Verwaltungsangebote fort“, betont Katja Wolf. „Ziel ist es, die digitale Kommunikation mit der Steuerverwaltung weiter zu vereinfachen.“

„Amsel“ – Der Festsetzungsvorschlag vom Amt

Ein weiterer wichtiger Hinweis gilt dem Service-Angebot „Amsel – Die Steuer macht das Amt“. Rund 50.000 Steuerpflichtige im Freistaat haben bereits einen automatisierten Festsetzungsvorschlag erhalten, der auf den der Finanzverwaltung bereits vorliegenden Daten basiert.

Wer diesen Vorschlag annehmen möchte, muss dem Finanzamt seine schriftliche Zustimmung ebenfalls bis zum 31. Juli 2026 übermitteln. Im Gegenzug erhalten die Steuerpflichtigen innerhalb weniger Tage ihren endgültigen Steuerbescheid. Sollten noch weitere Angaben erforderlich sein, die im Vorschlag nicht enthalten sind, muss wie gewohnt eine reguläre Steuererklärung eingereicht werden.

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