Eine Routineüberprüfung im Straßenverkehr von Gebesee hat für einen 56-jährigen Autofahrer handfeste strafrechtliche Konsequenzen. Beamte der Polizeiinspektion Sömmerda kontrollierten den Mann und bemerkten dabei mehrere Tätowierungen, die verfassungswidrige Symbole zeigten.
Unter den abgebildeten Motiven befand sich nach Angaben der Polizei unter anderem ein großflächiges Hakenkreuz. Da der Mann die verbotenen Symbole offen und somit für die Öffentlichkeit deutlich sichtbar trug, leiteten die Beamten vor Ort umgehend ein Ermittlungsverfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) ein.
Neben der Strafanzeige sprachen die Polizisten gegenüber dem 56-Jährigen eine strikte Auflage aus: Er muss die verfassungswidrigen Tätowierungen im öffentlichen Raum künftig in geeigneter Weise – etwa durch Kleidung oder Abdeckungen – vollständig verdecken.


