Millionenkosten und offene Fragen: Die Bus-Elektrifizierung in Thüringen

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Die Umstellung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) auf emissionsfreie Antriebe gilt als zentrale Säule der Verkehrswende. Doch wie eine aktuelle Antwort des Thüringer Ministeriums für Digitales und Infrastruktur auf eine Kleine Anfrage des AfD-Abgeordneten Kramer zeigt, bringt die Umstellung von Busflotten auf Batteriebetrieb erhebliche finanzielle und organisatorische Herausforderungen für die Betriebshöfe mit sich.

Aus den Daten der Landesregierung (Drucksache 8/4619) geht hervor, dass neben der reinen Anschaffung der Elektrobusse zweistellige Millionenbeträge für Ladeinfrastruktur, Netzanschlüsse und Depot-Umbauten anfallen. Gleichzeitig offenbaren sich Wissenslücken bei Sicherheits- und Betriebstragfähigkeiten.

Bereits über 20 Millionen Euro Investitionen in Betriebshöfe

Allein bei den seit 2020 vom Land Thüringen geförderten Elektrobusprojekten belaufen sich die Kosten für die Anpassung der Infrastruktur auf beträchtliche Summen.

  • Netzanschlüsse: 2,6 Millionen Euro (entstanden)
  • Ladeinfrastruktur: ca. 3,25 Millionen Euro (entstanden) plus 12,1 Millionen Euro (vorgesehen)
  • Absicherung von Wartung und Reparatur im Depot: 1,3 Millionen Euro (entstanden) plus 0,8 Millionen Euro (vorgesehen)

Insgesamt summieren sich die im Rahmen der Landesförderprogramme beantragten Infrastrukturinvestitionen auf mehr als 20 Millionen Euro. Die Landesregierung weist jedoch darauf hin, dass diese Zahlen nur die über das Land beantragten Fördermittel abbilden; Bundesförderungen oder rein eigenfinanzierte Beschaffungen der Verkehrsunternehmen sind darin nicht enthalten.

Wissenslücken bei Brandschutz, Versicherungen und Notfallkonzepten

Besonders auffällig an der Antwort des Infrastrukturministeriums ist der Mangel an Daten zu Sicherheits- und Ausfallrisiken. Auf Fragen bezüglich:

  • veränderter Versicherungsprämien oder Selbstbehalte,
  • zusätzlicher Auflagen der Versicherer beim Brandschutz,
  • konkreter Notfall- und Vorsorgekonzepte bei Stromausfällen, Bränden oder technischen Großstörungen,
  • sowie der Bereitstellung von Reservefahrzeugen oder Ausweichstandorten

antwortete das Ministerium, dass der Landesregierung dazu keine Kenntnisse vorliegen. Es handle sich um interne Daten und Szenarien der einzelnen Verkehrsunternehmen, für die keine Auskunftspflicht gegenüber dem Land bestehe.

Auch bei den Förderbedingungen setzt das Land bisher keine spezifischen Vorgaben für Notfallkapazitäten oder mobile Ersatz-Ladelösungen an.

Einschätzung der Risiken: „Vergleichbar mit Straßenbahnen“

Trotz fehlender Detaildaten schätzt die Landesregierung die betrieblichen Risiken von Elektrobussen im Vergleich zu klassischen Dieselbussen als beherrschbar ein.

Während mechanische Komponenten wie Fahrwerk und Karosserie identisch seien, vergleicht das Ministerium die spezifischen E-Komponenten von Elektrobussen in puncto Risiko eher mit dem Betrieb von Straßenbahnen. Mit einem entsprechenden Risikomanagement und passender Ausstattung der Betriebshöfe seien die Risiken zwar anders als beim Dieselbetrieb, jedoch „nicht größer“.

Machbarkeitsstudie soll 2027 Klarheit bringen

Wie wirtschaftlich die Gesamtumstellung unter Einberechnung aller Nebenkosten tatsächlich ist, lässt sich derzeit noch nicht abschließend beziffern. Das Land hat über die Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA) eine thüringenweite Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben.

Diese soll neben Fahrzeug- und Energiekosten auch die Folgeinvestitionen für Netzanschlüsse, Ladeinfrastruktur und Betriebshofumbauten über die gesamte Nutzungsdauer hinweg analysieren. Ergebnisse dieser umfassenden Wirtschaftlichkeitsbetrachtung werden im 2. Quartal 2027 erwartet.

Fazit

Die Elektrifizierung des Busverkehrs in Thüringen betrifft weit mehr als nur den Austausch von Verbrennungsmotoren durch Elektromotoren. Die Umrüstung der Betriebshöfe erfordert hohe Millioneninvestitionen. Dass das Land bei essenziellen Fragen wie Brandschutz, Notfallkonzepten und Versicherungsmehrkosten bislang auf die Eigenverantwortung der kommunalen Verkehrsunternehmen verweist, unterstreicht den Klärungsbedarf, den die anstehende Studie im Jahr 2027 decken muss.

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