Auch 2019 besteht wieder die Möglichkeit Anträge zur Förderung gemeinnütziger und ehrenamtlicher Tätigkeiten zu stellen. Diese finanziellen Mittel werden durch die Thüringer Ehrenamtsstiftung bereitgestellt und auf der Grundlage der Richtlinie der Stadt Jena zur Vergabe der Zuwendungen verteilt.
Modalitäten
Die Fördermittel sind ausschließlich für die Würdigung und Förderung ehrenamtlicher Tätigkeiten vorgesehen, das heisst für zentrale und dezentrale Dankeschönveranstaltungen, für Weiterbildungskosten, zur Förderung des Ehrenamtes, die Gewinnung neuer Freiwilliger sowie für Aufwandsentschädigungen.
Entsprechende Anträge können von Vereinen, Verbänden sowie Kirchen und anerkannten Religionsgemeinschaften, Stiftungen, Initiativgruppen und Körperschaften des öffentlichen Rechts für das Jahr 2019 noch bis einschließlich 31.03.2019 gestellt werden.
https://www.kommunenonline.de/jfs/findform?shortname=anz_j_ehrentaet&formtecid=2&areashortname=jena