Ein 29-jähriger Deutscher, den Bundespolizisten heute Nacht gegen 3:00 Uhr im Erfurter Hauptbahnhof kontrollierten, hatte einen Dolch dabei. Die Waffe befand sich in der Umhängetasche des Mannes.
Weil der Dolch eine Klinge hat, die beidseitig geschliffen ist, handelt es sich dabei um eine Waffe, die nicht in der Öffentlichkeit geführt werden darf. Der Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Dementsprechend beschlagnahmten die Beamten den Dolch und leiteten ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz gegen den in Erfurt Wohnenden ein.