Thüringen: Neues Wassergesetz mit vielen neuen Regelungen beschlossen

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Der Thüringer Landtag hat am Freitag das „Gesetz zur Neuordnung des Thüringer Wasserwirtschaftsrechts“ verabschiedet. Dazu erklärt Umweltministerin Siegesmund: „Mit dem Gesetz lösen wir endlich Probleme, die von Vorgängerregierungen nur verschleppt wurden. Wir erreichen einen besseren Hochwasserschutz mit starken und vorsorgenden neuen Verbänden. Wir erreichen einen bessere Wasserqualität mit Gewässerrandstreifen, die Böden und Grundwasser vor Gülle und Pestiziden schützen. Und wir erreichen einen besseren Umweltschutz und faire Kostenverteilung bei Abwasseranschlüssen auf dem Land.“

Das Gesetz sieht u.a. diese Änderungen vor:

Gewässerrandstreifen:

Noch immer weisen 80 Prozent der Thüringer Gewässer wegen Überdüngung zu hohe Nährstoffbelastungen auf. Verschlämmte Gewässersohlen, Sauerstoffmangel und lokale Fischsterben sind die Folge. Damit weniger Düngemittel und Pestizide in die Gewässer gelangen, sollen sie durch Gewässerrandstreifen besser geschützt werden. Bundesweit einmalig ist das neue Optionsmodell für Gewässerrandstreifen, das außerorts Gewässerschutz und landwirtschaftliche Nutzung kombiniert. Der Landwirt kann zukünftig wählen, ob er 5 Meter am Gewässer dauerhaft begrünt oder einen mindestens 10-Meter- Streifen zwar als Ackerland nutzt aber dort auf jeglichen Chemie-Einsatz verzichtet. „Nur wenige Gewässer in Thüringen sind ökologisch intakt. Und bei besonders intensiver landwirtschaftlicher Düngung und starkem Pestizideinsatz sind Flüsse wie die Helme, Wipper oder Unstrut besonders bedroht. Unsere Bäche und Flüsse brauchen mehr Schutz“, so Umweltministerin Anja Siegesmund.

Gewässerunterhaltungsverbände:

Durch die Klimaveränderungen häufen sich Wetterextreme. Thüringen war in den vergangenen Jahren von einigen Hochwasser- und Starkregenereignissen mit zum Teil immensen Schäden betroffen. Die Auswertung der Ereignisse hat gezeigt, dass ein Teil der Schäden auf unzureichende Gewässerunterhaltung zurückzuführen ist. Mit 20 neuen Gewässerunterhaltungsverbänden soll, wie es in den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt seit über 25 Jahren der Fall ist, das nötige Fachwissen für alle Fragen um die Gewässerunterhaltung und den Hochwasserschutz aufgebaut werden. Bundesweit einmalig ist, dass die Kosten der Gewässerunterhaltung vollständig aus dem Landeshaushalt finanziert werden. Ab 2020 stehen dafür voraussichtlich 15,5 Mio. € pro Jahr zur Finanzierung der Verbände zur Verfügung. „Mit unseren Gewässerunterhaltungsverbänden kann Hochwasserschutz aus einer Hand geplant werden und hört nicht mehr an der Gemeindegrenze auf. Das Land stellt dafür den finanziellen Löwenanteil bereit. In ganz Thüringen wird der Schutzstandard endlich auf ein gutes Niveau gebracht. So können wir künftige Schäden besser begrenzen“, erklärt Umweltministerin Siegesmund.

Abwasser(pakt):

Bislang sind nur rund 80 Prozent der Thüringer Haushalte an eine zentrale Kläranlage angeschlossen. Damit ist Thüringen bisher bundesweit Schlusslicht. In den Haushaltsjahren 2018 und 2019 stellt das Thüringer Umweltministerium insgesamt zusätzlich rund 30 Mio. EUR für die Förderung der öffentlichen Abwasserentsorgung bereit. Insbesondere Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum sollen mit dem neuen Gesetz vom Anschluss an zentrale Kläranlagen profitieren. Zukünftig sollen Abwässer aus Orten mit mehr als 200 Einwohnern durch die Abwasserzweckverbände zentral entsorgt werden. „Der Pakt mit dem Thüringer Gemeinde- und Städtebund ist unser gemeinsames Bekenntnis: Wir wollen gemeinsam eine seit Jahren bestehende Gerechtigkeitslücke schließen. Wir wollen, dass mehr Grundstücke in Thüringen an die öffentliche Abwasserentsorgung angeschlossen werden, wir so die Umwelt besser schützen und die Kosten dafür fair verteilt sind“, so Umweltministerin Siegesmund.

Fracking:

Wichtig für den Schutz des Grundwassers ist, auch beim Thema Fracking Klarheit zu schaffen. Wegen der derzeit nicht absehbaren Risiken dieser Technologie für Menschen und Umwelt verhindern die Regelungen im Gesetzentwurf die im Bundesgesetz vorgesehenen Erprobungsbohrungen auf Thüringer Boden und sichern damit langfristig den Schutz unserer Trinkwasser-Ressourcen.

Herrenlose Speicher:

Neu geregelt wird auch der Umgang mit den 59 sogenannten herrenlosen Speichern in Thüringen. Diese sind vor 1990 entstanden und dienen überwiegend dem Bewässern von Ackerflächen. Der bauliche Zustand vieler Speicher ist mangelhaft. Hinzu kommen Sicherheitsrisiken, wenn die Wasserreservoirs große Starkregen-Mengen aufnehmen müssen. Zukünftig wird die Thüringer Fernwasserversorgung (TFW) Sanierung oder Abbruch der Speicher übernehmen. Dabei bekennt sich das Land klar zum Erhalt der Speicher, an denen Landesinteresse besteht. Zudem wird es faire Übernahmeangebote an Kommunen oder Dritte wie Landwirte oder Anglerverbände geben. Sie können einen Speicher bei Interesse selbst übernehmen und bewirtschaften. Die übrigen Speicher werden durch die TFW Schritt für Schritt zurückgebaut.

Quelle

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