Für die Bestattung eines Verstorbenen sind gemäß Paragraf 15 der Friedhofsatzung für die kommunalen und die von der Stadt Gera verwalteten Friedhöfe Erdreihengrabstätten vorgesehen.
Diese wieder zu erwerben oder zu verlängern ist leider nicht möglich. Nach Ablauf einer Ruhefrist werden Erdreihengrabstätten durch die Friedhofsverwaltung beräumt.
Den Hinterbliebenen entstehen dabei keine Kosten.
Ab heute haben Hinterbliebene, die eine Erdreihengrabstätte in der Abteilung XXc auf dem Ostfriedhof besitzen, die Möglichkeit, das Grabzubehör von der Grabstätte zu entfernen. Diese Möglichkeit besteht bis einschließlich 30. September. Betroffen sind alle Grabstellen, die bis zum 31. Juli 2019 auslaufen.
Bürger, die diese Möglichkeit nutzen wollen, sollen sich bitte mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung setzen.
Grabstätten und Grabzubehör, welches bis zum Ablauf der oben genannten Frist nicht entfernt wurde, wird anschließend durch die Friedhofsverwaltung beräumt.