In der Stellungnahme zum südlichen Teil des SuedLink wird die Kritik am Verlauf durch den Freistaat bekräftigt. Thüringen ist in zwei Planungsabschnitten vom potenziellen SuedLink-Verlauf betroffen. Südwestthüringen bleibt erheblich vom Vorzugstrassenkorridor betroffen.
„Trotz zahlreicher Stellungnahmen und rechtlicher Maßnahmen verläuft der Vorzugstrassenkorridor der Vorhabenträger weiterhin durch Südwest¬thüringen. Wir werden daher den Druck auf die Bundesnetzagentur und die Vorhabenträger aufrechterhalten“, sagt Thüringens Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft Birgit Keller. „Die erneute Überprüfung der Unterlagen bestätigt mich in meiner Auffassung, dass ein Verlauf durch Südwest¬thüringen äußerst konfliktträchtig ist und deshalb nicht in Frage kommt. Außerdem bleiben wir bei der Ablehnung zum Gesamtverlauf des SuedLink.“
Wie bereits in die Stellungnahme der Landesregierung zum nördlichen SuedLink-Abschnitt sind auch hier sehr verschiedene Belange, wie z. B. Boden- und Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft, Denkmalschutz sowie Landes- und Regionalplanung, eingeflossen. Die Landesregierung bemängelt zudem, dass in den Unterlagen der Regionalplanentwurf Südwestthüringen vom 27. November 2018 nicht berücksichtigt worden ist. Die Querung der „Thüringischen Rhön“ wird aus naturschutzfachlicher Sicht abgelehnt. Die Querung von Werra und Schmalkalde sowie der Kalibergbau sind weitere besondere Konfliktpunkte.
Nach Ende der Beteiligungsphase wertet die Bundesnetzagentur nun die Stellungnahmen aus und erörtert diese mit den Trägern öffentlicher Belange und mit denjenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben. Bis 24. Juni 2019 war es möglich, Stellungnahmen abzugeben.
Hintergrund
Der südliche Abschnitt beginnt auf Höhe Gerstungen und endet in Arnstein bzw. Grafenrheinfeld, also im Bereich Schweinfurt. Der sogenannte Vorschlagstrassenkorridor beginnt zwischen Gerstungen und Eisenach, verläuft dann in südöstlicher Richtung und erreicht östlich von Bad Salzun¬gen das Tal der Werra, dem er folgt. Weiter in südlicher Richtung verläuft er durch den Land¬kreis Schmalkalden-Meiningen und erreicht bei Henneberg die thüringisch-bayerische Landes¬grenze. Bei den Antragskonferenzen zum SuedLink im Jahr 2017 hatte die Thüringer Landesregierung sich bereits sehr kritisch zu den Korridorvorschlägen der Vorhabenträger geäußert und ein alternatives Erdkabelkorridornetz entlang der Luftlinie zwischen Brunsbüttel und Großgartach außerhalb Thüringens vorgeschlagen.
Nachdem die Bundesnetzagentur den Thüringer Vorschlag unberücksichtigt ließ, klagte das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft für die Landesregierung dagegen vor dem Bundesverwaltungsgericht. Das Bundesverwaltungsgericht hat inzwischen den Eilantrag Thüringens u. a. mit dem Hinweis abgelehnt, dass über den konkreten Korridorverlauf noch nicht entschieden und der Thüringer Vorschlag noch nicht endgültig vom Tisch sei.