Im Plenum des Thüringer Landtags wurde gestern (4.7.) das Thüringer Carsharinggesetz verabschiedet. „Das Gesetz leistet einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Verkehrswende und sorgt für mehr Lebensqualität in den Städten. Insbesondere stationsbasiertes Carsharing entlastet den Straßenverkehr erheblich. Ein so geteiltes Auto ersetzt bis zu 20 private Pkw“, sagte Thüringens Verkehrsministerin Birgit Keller.
Das neue Gesetz der Landesregierung schafft einen gesonderten Tatbestand der straßenrechtlichen Sondernutzung für stationsbasiertes Carsharing.
Demnach kann eine Sondernutzungserlaubnis vorrangig erteilt werden, wenn das Konzept eines Anbieters besonders umweltfreundlich ist und dazu beiträgt, den motorisierten Individualverkehr zu verringern. Anders als im Bundes-Carsharinggesetz erhalten nach dem Thüringer Gesetz die Gemeinden einen größeren Entscheidungsspielraum. „Dadurch können sie den örtlichen Interessen und Gegebenheiten besser gerecht werden“, sagte Ministerin Keller.
So gibt das Land den Gemeinden keine verbindlichen Vorgaben bei der Auswahl von Carsharinganbietern. Aus Gründen der Rechtssicherheit kann jedoch eine Sondernutzungserlaubnis nur befristet vergeben werden.
Carsharing verbessert die städtische Mobilität vor allem in Kombination mit anderen Verkehrsträgern. Zum Beispiel arbeiten in Thüringen bereits der Verkehrsverbund Mittelthüringen (VMT) und ein Carsharinganbieter zusammen und bieten VMT-Abonnementen und Studenten mit Semesterticket vergünstigte Konditionen beim Carsharing.
„Die Landesregierung unterstützt diese Entwicklung ausdrücklich. Mit dem jetzt beschlossenen Gesetz haben die Städte und Gemeinden die Möglichkeit, im öffentlichen Raum vermehrt Carsharingstationen einzurichten. Wie im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag verankert, werden wir mit Carsharing dazu beitragen, neue Mobilitätsangebote zu entwickeln und den öffentlichen Verkehrsraum und damit die Umwelt zu entlasten“, sagte Keller.
Carsharing ist ein wachsender Markt. Im vergangenen Jahr nutzten bundesweit fast 2,5 Millionen Menschen dieses Angebot. Vor allem stationsbasierte Carsharing mit einem Anteil von Elektrofahrzeugen werden immer beliebter. Dreiviertel der Kunden in innenstadtnahen Bereichen besitzen kein eigenes Auto.
Im September 2017 hat der Bund erste gesetzliche Regelungen zur Förderung des Carsharings erlassen. Bei Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen obliegt die rechtliche Regelung den Ländern.