Verbraucherschutz bei Fernwärme unzureichend

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Verbraucherschutz bei Fernwärme unzureichend – Die Fernwärme-Versorgung ist in Thüringen aber auch bundesweit immer wieder in der Kritik. bereits 2014 musste 8 Energie-Unternehmen aus Thüringen auf Druck des Wirtschaftsministeriums ihre Preise senken, weil sich bei einer Überprüfung heraus gestellt hatte, dass die Kosten für Fernwärme teilweise deutlich über den Durchschnittsnettopreisen lagen.

Das Ministerium schrieb damals:

Die Abfrage unter 45 Anbietern an 52 Standorten hatte ergeben, dass acht Unternehmen (davon zwei mit je zwei Standorten) um mindestens zehn Prozent über dem Durchschnittspreis aller Versorgungsunternehmen lagen.

Mittlerweile sind die Preise auch ein Fall für die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), den Deutsche Mieterbund (DMB) und den Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne). Diese kritisieren in einer aktuellen Meldung die Strukturen im Fernwärmebereich als “nicht verbraucherfreundlich“. Dazu würden lange Laufzeiten einen Anbieterwechsel kaum möglich machen. Oft liegt auch ein Anschluss- und Benutzungszwang vor. Solche Satzungen findet man auch in vielen Städten und Gemeinden in Thüringen.

Die Verbände stellen daher fest:

  • Der Verbraucherschutz ist im Monopolsektor Fernwärme unzureichend.
  • Der Fernwärmemarkt ist intransparent und Preise sind häufig zu hoch.
  • Analog zum Gas- und Strommarkt bedarf es struktureller Änderungen

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