Thomas Cook GmbH cancelt alle Reise bis 31. Oktober

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Reisen der Thomas Cook-Veranstalter mit Abreisedatum bis einschließlich 31. Oktober 2019 können, auch wenn sie teilweise oder gänzlich bezahlt wurden, aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht angetreten werden. Die davon betroffenen Gäste werden so schnell wie möglich proaktiv vom Veranstalter informiert. Dies gilt für die Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, ÖGER TOURS, Bucher Reisen und Air Marin. Für Reisen mit Reiseantrittsdatum ab dem 1. November 2019 wird in Abstimmung mit der Insolvenzversicherung die weitere Vorgehensweise geprüft.

Betroffene Kunden können sich für Informationen zum weiteren Vorgehen an den von der Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland beauftragten Dienstleister KAERA, Telefon 06172/99761123, www.kaera-ag.de wenden.

Der Urlaub sowie die Rückreise von Gästen, die eine Pauschalreise gebucht haben und sich aktuell in den Zielgebieten befinden, sind im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen über den Sicherungsschein der Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland abgesichert und kann wie geplant durchgeführt werden.

Die Thomas Cook GmbH, Deutschlands zweitgrößter Reiseveranstalter, hatte am 25. September 2019 beim Amtsgericht Bad Homburg für sich und zwei ihrer Tochtergesellschaften, die Thomas Cook Touristik GmbH und die Bucher & Öger Tours GmbH, Anträge auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

 

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