Die Stadt Saalfeld greift bei hohem Laubaufkommen ein.
Der Herbst hält Einzug in der Feengrotten- und Kurstadt. Die „goldene“ Farbenpracht der Laubbäume geht allerdings naturgemäß in Laubfall über und bringt damit Pflichten für Bürgerinnen und Bürger, da die Beräumung des Laubes gemäß der „Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Saalfeld“ Aufgabe von Grundstückseigentümern beziehungsweise deren Beauftragten ist. Verstöße gegen die Satzung stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Geldbuße geahndet werden.
Das Tiefbaumt weist aus gegebenem Anlass nachdrücklich darauf hin, dass „die Beseitigung und Entsorgung des Laubes von Gehwegen einschließlich des Straßenrandes (Rinnstein) sowie der Öffnung der Straßenkanäle (Gullys) wöchentliche Pflicht der Anlieger ist und diesen allein obliegt. Das Laub kann kostenfrei zum Wertstoffhof des ZASO in der Industriestraße gebracht werden.
Eine Ausnahme stellt der Einsatz der Kehrmaschine bei hohem Laubaufkommen dar. Die Stadt Saalfeld/Saale wird am 22.10.2019 und am 04.11.2019 als freiwillige Leistung in Straßen mit sehr großem Laubanfall das Laub einsaugen und entsorgen. Aus diesem Grund sind Anwohner angehalten, keine Säcke an den Straßenrand zu stellen, sondern das Laub bis 7 Uhr an den Straßenrand zu kehren, sodass es von der Kehrmaschine aufgenommen werden kann.
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Dies gilt ausschließlich für folgende Straßen:
Albert-Schweitzer-Straße | Am Watzenbach | An der Politz | Aquilastraße | Dr.-Wilhelm-Külz-Straße | Eichendorffstraße | Friedhofstraße (unterer Teil) | Geschwister-Scholl-Straße (Schule + Gasthaus) | Grobestraße (große Linde) | Grünhain | Herderstraße | Kapellenstraße (große Eiche) | Käthe-Kollwitz-Straße | Köditzgasse | Lachenstraße | Puschkinstraße (Nebenweg vor Büchner) | Sonneberger Straße | Untere Dorfstraße | Unterm Kitzerstein | Zum Eckardtsanger (entlang Viehtreibe) | Zum Turnplatz | Kelzstraße.
Saalfelds Tiefbauamtsleiter Uwe Neumann erläutert hierzu: „Diese Reinigung ist erforderlich, damit die Sinkkästen frei bleiben und bei starken Regenfällen das Oberflächenwasser auch im Herbst problemlos ablaufen kann. Eine Gebühr wird für diese Reinigung nicht anfallen, da diese Straßenreinigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie der Verkehrssicherheit dient. Es handelt sich bei dieser Maßnahme um eine freiwillige Unterstützung. Grundsätzlich sind die Eigentümer und Besitzer zur Reinigung und Entsorgung verpflichtet.“
Quelle: Stadt Saalfeld.