Landeswahlleiter zur Nachzählung von Stimmzetteln und dem endgültigen Wahlergebnis

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Der Landeswahlleiter Günter Krombholz informiert:

Aufgrund zahlreicher Nachfragen möchte der Landeswahlleiter klarstellen, dass ein knappes vorläufiges Wahlergebnis laut Wahlgesetz nicht zwangsläufig zur Nachzählung von Stimmzetteln führt.

In dieser Woche wurden durch die Kreiswahlleiter die Wahlniederschriften aus den Wahlbezirken geprüft und etwaigen Hinweisen von Wahlberechtigten Bürgern nachgegangen. Sollten sich bei der Prüfung begründete Anlässe ergeben haben, konnte der Kreiswahlleiter eine Nachzählung der Stimmzettel für den betroffenen Wahlbezirk anordnen.

Die Prüfergebnisse und Feststellungen der Kreiswahlleiter wurden und werden bis 4. November 2019 den Wahlkreisausschüssen vorgelegt; diese ermitteln dann das endgültige Ergebnis für den Wahlkreis. Vom Landeswahlleiter werden die Niederschriften der Wahlkreisausschüsse geprüft und dem Landeswahlausschuss vorgelegt. In der Sitzung des Landeswahlausschusses am 7. November 2019 wird somit das endgültige Landesstimmenergebnis und die endgültige Sitzverteilung festgestellt.

Zur Sitzung des Landeswahlausschusses hat der Landeswahlleiter die Kreiswahlleiter aller Wahlkreise eingeladen. Diese haben die Möglichkeit zu konkreten Fragestellungen des Landeswahlausschusses Stellung zu beziehen.

Weitere Informationen finden Sie im Internetangebot des Landeswahlleiters unter der Adresse
wahlen.thueringen.de

Quelle: Landeswahlleiter, Thüringer Landesamt für Statistik.

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