Ilmenau: Aktionstag zu 30 Jahren Kinderrechte in den Kindertagesstätten

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Alle 19 Kindertagesstätten der Stadt Ilmenau beteiligen sich an der Aktion zu 30 Jahren Kinderrechte. Die Kinder der Tagesstätten haben Wimpelketten gebastelt, die das Thema symbolisch aufgreifen. Zu diesem Aktionstag hatte das deutsche Kinderhilfswerk aufgerufen. Alle Kitas standen dieser Aktion positiv gegenüber und bekundeten sofort ihre Bereitschaft zur Teilnahme. Alle entstandenen Wimpelketten werden am 20.11.2019 um 09:30 Uhr im Ratssaal des Ilmenauer Rathauses an Oberbürgermeister Dr. Daniel Schultheiß feierlich überreicht.

Das Thema wurde ausführlich in die pädagogische Arbeit einbezogen. Neben Eltern und anderen Sorgeberechtigten sind dabei in Bezug auf die Jüngsten insbesondere Bildungseinrichtungen gefragt: Zum Beispiel durch das gemeinsame Leben der Kinderrechte im Kitaalltag und die aktive Beteiligung der Kinder.
Das Credo: „Alle Kinder haben Rechte” Dies wurde von allen Vorschulkindern voller Begeisterung aufgenommen und auf den Wimpelketten umgesetzt. Wie zum Beispiel:

  • Das Recht auf Schutz vor Gewalt
  • Das Recht auf Mitbestimmung
  • Das Recht auf Privatsphäre
  • Das Recht auf Mama und Papa
  • Das Recht auf Kleidung , Essen und Gesundheit
  • Das Recht auf Schutz und Förderung

Hintergrundinformationen zur Aktion 30 Jahre Kinderrechte:

2019 ist das Kinderrechtsjahr: Am 20. November feiert die UN-Konvention über die Rechte des Kindes ihren 30. Geburtstag. Seit ihrer Verabschiedung im Jahr 1989 hat dieses wichtige Abkommen weltweit und in Deutschland geholfen, das Leben von Kindern zu verbessern. Ihrer Perspektive wird heute mehr Aufmerksamkeit geschenkt, Kinder mehr als eigenständige Persönlichkeiten angesehen. Trotzdem werden nach wie vor die Interessen von Kindern im täglichen Leben und im Handeln von Behörden und Verwaltungen wenig berücksichtigt. Deshalb braucht es in Deutschland beispielsweise mehr Möglichkeiten zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.

Deutschland hat zudem als einer der ersten Vertragsstaaten das Dritte Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention ratifiziert, so dass Kinder sich an den UN-Kinderrechtsausschuss wenden können, wenn alle rechtlichen Beschwerdemöglichkeiten auf der nationalen Ebene ausgeschöpft sein sollten und sie ihr Recht in Deutschland nicht effektiv durchsetzen könnten. Vertragsstaaten habe damit auch die Pflicht, Kindern den Zugang zum Recht zu ermöglichen. Dazu gehört, Kinder, Eltern und Fachkräfte umfassend über Kinderrechte und Beschwerdemöglichkeiten zu informieren.

Hintergrundinformationen des Vereins Deutsches Kinderhilfswerk e. V. zum Aktionstag 30
Jahre Kinderrechte (dkhw.de/aktionen/aktion-30-jahre-Kinderrechte):

Anlässlich dieses Jubiläums möchte das Deutsche Kinderhilfswerk gemeinsam mit Städten und Gemeinden die Kinderrechte bei mehreren Aktionen in den Mittelpunkt stellen. Erreicht werden sollen dabei vor allem Kinder und Jugendliche, Fachkräfte an Schulen, in Kitas und in der Jugendarbeit sowie Eltern. Darüber hinaus informieren die Aktionen die allgemeine Öffentlichkeit über Kinderrechte und werben für die Verankerung von Kinderrechten ins Grundgesetz. Mitarbeitende in pädagogischen Arbeitsfeldern werden durch die Aktionen eingeladen, gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen die Kinderrechte bekannt zu machen und zu thematisieren, damit möglichst viele Kinder und Jugendliche in ganz Deutschland über ihre Rechte Bescheid wissen. Das Deutsche Kinderhilfswerk bietet den Kommunen kostenfreie Informations- und Aktionsmaterialienmaterialien sowie eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit
an.

Quelle

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