In Rudolstadt, Wasungen und Erfurt sind hochmoderne Lichtzeichenüberwachungsanlagen durch die Thüringer Polizei, welche auch die Messanlagen betreibt, errichtet worden. In Rudolstadt befindet sich dieser in der Schwarzburger Chaussee / Ecke Breitscheidstraße. In Wasungen wurde der Standort in der Meininger Straße / Ecke Damaschkestraße gewählt. In Erfurt steht die Messanlage in der Heinrichstraße/ Ecke Ottostraße.
Als „Doppelblitzer“ bekannt, sind die kombinierten Lichtzeichenüberwachungsanlagen in der Lage, Messungen von Rotlicht- und/oder Geschwindigkeitsverstößen durchzuführen. Die dabei entstehenden Fotos und Messergebnisse dienen als Beweismittel in den Ordnungswidrigkeitenverfahren, welche von der Zentralen Bußgeldstelle der Thüringer Polizei bearbeitet werden.
Im Rahmen der Verkehrssicherheitsarbeit befasst sich die Thüringer Polizei kontinuierlich u. a. mit geeigneten Maßnahmen an Unfallgefahrenpunkten, insbesondere Kreuzungen, Lichtzeichenanlagen und Fußgängerüberwegen.
Mit dem erklärten Ziel, die Hauptursachen von Unfällen im städtischen Raum wirksam zu bekämpfen, wurden im Ergebnis die Standorte Rudolstadt, Wasungen und Erfurt bewusst ausgewählt. Bei den genannten Standorten handelt es sich um besondere Gefahrenstellen, die aufgrund der örtlichen Verhältnisse eine langfristige Einflussnahme auf das Verkehrsverhalten notwendig machen. Insbesondere aufgrund der Nähe zu schutzwürdigen Einrichtungen (wie z. B. Kindereinrichtungen, Schulen sowie Alten- und Pflegeheimen) und einer hohen Frequentierung durch Fußgänger und Fahrzeuge wurden diese Standorte ausgewählt. An diesen Örtlichkeiten ereigneten sich in der Vergangenheit regelmäßig Verkehrsunfälle sowie kritische Gefahrensituationen für viele Verkehrsteilnehmer.
Die in den vergangenen Wochen errichteten Geschwindigkeitsmessanlagen werden zwischen dem 15. Januar 2020 und dem 2. Februar 2020 durch die Thüringer Polizei einem Testbetrieb unterzogen. Die während der Testphase generierten Vorgänge dienen ausschließlich der Funktionsprüfung. Betroffene Fahrzeugführer werden während des Testbetriebs nicht angezeigt, Verkehrsverstöße werden nicht verfolgt und geahndet.
Bei erfolgreichem Testbetrieb ist der Wirkbetrieb ab 3. Februar 2020 vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt auch tatsächlich die Ahnung der Verkehrsordnungswidrigkeiten an den Messstellen.