Infos der Finanzämter zur Bearbeitung der Steuererklärungen 2019

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Finanzämter im Freistaat beginnen am 16. März mit der Bearbeitung der Steuererklärungen 2019. Datum jetzt bundesweit einheitlich geregelt.
Wer noch eine Papiersteuererklärung abgibt, muss weniger per Hand ausfüllen. Vordrucke für 2019 geändert.

Künftig beginnen alle Bundesländer immer am 15. März mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das abgelaufene Kalenderjahr. Darauf haben sich die Vertreterinnen und Vertreter der einzelnen Bundesländer geeinigt. „Da in diesem Jahr der 15. März auf einen Sonntag fällt, verschiebt sich der Startschuss für die Bearbeitung der Steuererklärungen 2019 auf den 16. März“, informiert Finanzministerin Heike Taubert.

Arbeitgeber, Krankenversicherungen, die Deutsche Rentenversicherung und andere Institutionen haben bis zum 29. Februar 2020 Zeit, alle übermittlungspflichtigen Daten elektronisch an das jeweils zuständige Finanzamt zu übermitteln. Erst wenn zum Beispiel die Daten zur Lohnsteuer, zum Rentenbezug, zur Altersvorsorge und zur Kranken- und Pflegeversicherung vorliegen, kann mit der Bearbeitung einer Steuererklärung begonnen werden. „Es muss eine riesige Datenmenge verarbeitet werden, dafür benötigt die Steuerverwaltung Zeit. Erst wenn die Daten aufbereitet sind, können die Steuererklärungen bearbeitet werden. Die ersten Steuerbescheide 2019 können frühestens Ende März versendet werden “, so Heike Taubert.

Die Finanzverwaltung bittet deshalb, derzeit von Rückfragen zum Bearbeitungsstand in den Finanzämtern abzusehen.

In Thüringen geben aktuell über 70 Prozent der Steuerpflichtigen ihre Steuererklärungen elektronisch ab. „Viele von ihnen sind dazu verpflichtet, weil es gesetzlich vorgeschrieben ist. Doch es gibt auch Freiwillige, die den Vorteil der elektronischen Steuererklärung längst für sich erkannt haben“, so die Finanzministerin.

Für diejenigen aber, die ihre Steuererklärungen noch mittels des grünen Papiervordrucks bei den Finanzämtern einreichen, gibt es in 2020 eine Erleichterung. Die elektronischen Daten, die von den Versicherungsanstalten, dem Arbeitgeber und anderen Institutionen an das Finanzamt übermittelt werden, müssen nicht mehr per Hand in den Papiervordruck eingetragen werden. Das Finanzamt übernimmt die Werte automatisch bei der Veranlagung. Die Papiervordrucke für 2019 sind entsprechend neu gestaltet. Felder, die nicht mehr zwingend ausgefüllt werden müssen, sind farblich hervorgehoben. Auf die Abgabe der Anlagen N, R und Vorsorgeaufwand kann in eindeutigen Fällen sogar ganz verzichtet werden. „Liegen aber Gründe für Abweichungen oder besondere Berechnungen vor, dann muss das dem Finanzamt mitgeteilt werden“, sagt Heike Taubert.

Die Thüringer Finanzverwaltung empfiehlt dennoch, die Steuererklärung elektronisch authentifiziert abzugeben. Das hierfür benötigte Zertifikat ist durch die Registrierung bei „Mein ELSTER“ unter www.elster.de erhältlich. Der Vorgang der Registrierung dauert etwa eine Woche und umfasst auch die Übersendung eines Aktivierungscodes auf dem Postweg.

Quelle: Thüringer Finanzministerium, Erfurt.

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