Eisenach: Jetzt für den Schulwechsel anmelden

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Die Stadt Eisenach und das Staatliche Schulamt Westthüringen informieren über die Anmeldung und den Übertritt an die allgemeinbildenden Gymnasien und das berufliche Gymnasium, die Gemeinschaftsschule sowie die Regelschulen der Stadt Eisenach für das Schuljahr 2020/2021.

Schüler*innen können, wenn die geforderten Voraussetzungen erfüllt sind, nach der Klassenstufe 4 der Grundschule, nach den Klassenstufen 5 und 6 der Regelschule und nach den Klassenstufen 4 bis 8 der Gemeinschaftsschule in das allgemeinbildende Gymnasium übertreten. Für die Schüler*innen der Klassenstufe 10 der Regelschule und der Gemeinschaftsschule ist der Übertritt ins berufliche Gymnasium möglich.

Weiterhin können Schüler*innen nach der Klassenstufe 4 in die Regelschule oder Gemeinschaftsschule übertreten.

Die Anmeldezeiten der jeweiligen Schule sind:

· 4. Regelschule „Johann Wolfgang v. Goethe“ – 2. bis 6. März 2020
Montag und Mittwoch von 8 bis 16 Uhr; Dienstag von 8 bis 18 Uhr; Donnerstag und Freitag von 8 bis 13.30 Uhr.

· 5. Regelschule „Geschwister Scholl“ – 2. bis 6 März 2020
Montag bis Mittwoch von 7.30 bis 15.30 Uhr; Donnerstag von 7.30 bis 18 Uhr; Freitag von 7.30 bis 12.30 Uhr.

· 6. Regelschule „Wartburgschule“ – 2. bis 6. März 2020
Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 Uhr sowie 13 bis 15.30 Uhr; Mittwoch von 8 bis 12 Uhr sowie 13 bis 18 Uhr; Freitag von 8 bis 12.30 Uhr.

· Gemeinschaftsschule „Oststadtschule“ – 2. bis 6. März 2020
Montag bis Mittwoch von 10 bis 15 Uhr; Donnerstag von 15 bis 18 Uhr; Freitag von 10 bis 12 Uhr.

· Ernst-Abbe-Gymnasium, Haus 1, Wartburgallee 60 – 2. bis 7. März 2020
Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr; Donnerstag von 8 bis 19 Uhr; Freitag von 8 bis 14 Uhr; Samstag von 9 bis 11 Uhr.

· Elisabeth–Gymnasium – 2. bis 7. März 2020
Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr; Freitag von 8 bis 15 Uhr; Samstag von 9 bis 12 Uhr.

· SBSZ „Heinrich Ehrhardt“ Eisenach (Berufliches Gymnasium) – 2. bis 6. März 2020
Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr

Für die Anmeldung an die Regelschule oder die Gemeinschaftsschule ist bitte das Halbjahreszeugnis im Original und bei der Anmeldung an das Gymnasium ggf. noch die Schullaufbahnempfehlung im Original mitzubringen. Für die genannten Schulen bestehen keine Schulbezirke.

Um die korrekte Schreibweise der Namen von Eltern (Sorgeberechtigten) und Schüler*innen zu gewährleisten, sind bitte entsprechende Dokumente (Ausweise, Geburtsurkunden) mitzubringen.

Sollten nicht beide Eltern bei der Anmeldung dabei sein, ist eine Vollmacht des/der weiteren Sorgeberechtigten über sein/ihr Einverständnis zur Anmeldung des Kindes an der Schule mitzubringen. Bei alleiniger Sorgeberechtigung eines Elternteils ist eine Negativbescheinigung des Jugendamtes oder ein Beschluss des Familiengerichts vorzulegen.

Quelle: Stadtverwaltung Eisenach.

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