Die Kommunen in Thüringen haben eine Weisung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes erhalten. Damit dürfen Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden vorerst nicht mehr stattfinden.
Nach den allgemeinen Prinzipien der Risikoeinschätzung des Robert-Koch-Institutes können Massenveranstaltungen dazu beitragen, auch den Corona-Virus schneller zu verbreiten.
Durch den vorherrschenden Übertragungsweg von SARS-CoV-2 (Tröpfchen) z.B. durch Husten, Niesen kann es zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kommen. Auch Übertragungen durch Schmierinfektionen können auftreten, betreffen allerdings nur einen kleinen Teil der Fälle. Übertragungen kommen im privaten und beruflichen Umfeld, aber auch bei größeren Veranstaltungen vor. Auf Messen und Kongressen kann es unter ungünstigen Bedingungen zu einer Übertragung auf viele Personen kommen.
Aus diesem Grund finden auch in der Landeshauptstadt zunächst bis 10. April 2020 Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden nicht statt.
Bei den geplanten Großveranstaltungen in Erfurt kann nicht ausgeschlossen werden, dass Menschen aus Risikogebieten oder Regionen mit gehäuftem Auftreten von COVID-19-Fällen sowie Personen mit akuten respiratorischen Symptomen (Erkrankung der Atemwege) teilnehmen. Auch die Teilnahme älterer Menschen bzw. Menschen mit Grunderkrankungen ist nicht ausgeschlossen. Bei Großveranstaltungen können die Teilnehmenden nicht registriert werden. Die Infektionsketten können im Erkrankungsfall nicht nachvollzogen werden, die Möglichkeit der Rückverfolgbarkeit von Kontaktpersonen ist extrem schwierig und es kann unter ungünstigen Bedingungen zu einer Übertragung auf viele Personen kommen.