Saale-Orla-Kreis: Verbot aller Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern

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Zwei weitere Corona-Fälle

Landrat Thomas Fügmann ruft zu Besonnenheit auf

Fragen und Kritiken zum Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern im Saale-Orla-Kreis
Landrat bittet die Bürger, zu ihrem eigenen Schutz jeden unnötigen Kontakt zu vielen Menschen zu meiden

Schleiz. Das heute früh im Krisenstab des Landratsamtes vereinbarte Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern im Saale-Orla-Kreis hat in der Region eine starke Diskussion ausgelöst. Sowohl am Bürgertelefon des Landratsamtes als auch in den Sozialen Medien werden viele Fragen dazu gestellt, wird auch Kritik geübt.

„Ich habe viel Verständnis für die Fragen, für die Sorgen der Veranstalter, ebenso für die Kritiken,“ so Landrat Thomas Fügmann.

Im Krisenstab des Landratsamtes, der nach dem Bekanntwerden des ersten bestätigten Corona-Falls am 3. März einberufen wurde und seitdem täglich berät, wurde heute früh – nachdem gestern zwei weitere bestätigte Corona-Fälle gemeldet wurden – das Verbot von Veranstaltungen intensiv diskutiert.

„Es geht um einen wirksamen Schutz der Bevölkerung“, argumentiert Landrat Thomas Fügmann. Deshalb ist es jetzt wichtig, dass so wenig wie möglich Gelegenheiten geschaffen werden, dass sich viele Menschen in geschlossenen Räumen treffen.
Aus Sicht des Amtsarztes Dr. Torsten Bossert besteht auf jeder Veranstaltung, wo sich Menschen näher kommen, nah beieinander sitzen, stehen, miteinander sprechen – ob Tagungen, Konzerte, Tanzveranstaltungen, Vereinsversammlungen – derzeit eine erhöhte Ansteckungsgefahr.

Warum der Krisenstab im Saale-Orla-Kreis die Empfehlung des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn, keine Veranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern durchzuführen, noch strenger auslegt, begründet Thomas Fügmann unter anderem damit, dass die 1000-er-Grenze in unserer Region auf praktisch keine Veranstaltung zutreffen würde. Das heißt: hier würden alle geplanten Saal-Veranstaltungen stattfinden, als gäbe es die Infektionsgefahr nicht. „Und dies wäre einfach fahrlässig, sogar stäflich“, so Fügmann. Die 1000-er Empfehlung aus Berlin ist für unsere Region nicht zutreffend. Die Entscheidungen über Verbote von Veranstaltungen liegen bei der jeweiligen Kommune, bei den Kreisen.
Gesetzliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz.

Das heißt: jede und jeder Einzelne kann dazu beitragen, die Ansteckungsgefahr zu verringern und die Ausbreitung der Infektion zu verlangsamen, indem sie oder er momentan so wenig wie möglich mit vielen anderen Personen in Kontakt kommt.

„Ich bin dankbar, dass ein Großteil der Bevölkerung vernünftig und ein Stück weit gelassen mit der Situation umgeht und Verständnis für die Schutzmaßnahmen hat“, so Thomas Fügmann.

Niemand habe ein Interesse daran, ohne Grund das gesellschaftliche Leben in der Region „lahm zu legen“. Niemand wolle „Panik und Hysterie“ verbreiten, betont Landrat Thomas Fügmann. Niemand wolle der heimischen Wirtschaft schaden. Im Gegenteil. Je weniger Menschen sich anstecken, desto mehr wird das wirtschaftliche, berufliche und gesellschaftliche Leben aufrecht erhalten.

Warum ist es so wichtig, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen?

Auch, weil die Gesundheitssysteme, gerade hier im ländlichen Raum, einem sehr großen Ansturm von gleichzeitig vielen Erkrankten nicht gut Stand halten würden. Hausärzte, Krankenhäuser, auch das Gesundheitsamt können ein so hohes Aufkommen wie es von Fachleuten befürchtet wird, nicht bewältigen.

Die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern ist auch deshalb so wichtig, weil ein großer Ansturm weiterer Infizierter oder Erkrankter (und dann in angeordneter Quarantäne befindlicher Personen) die Firmen, sozialen Einrichtungen, Schulen, Handel, Behörden und viele mehr durch ihre zeitweilige Abwesenheit spürbar beeinträchtigen könnte.

„Wir bitten deshalb um Verständnis für vorbeugende Schutzmaßnahmen wie das Veranstaltungsverbot“, sagt Landrat Thomas Fügmann. „Wir als Kreisbehörde tun alles in unseren Kräften Stehende, um die Situation zu entschärfen, um uns auf weitere Fälle vorzubereiten, aber auch, um ein kompetenter Ansprechpartner für die Fragen und Nöte der Bürgerinnen und Bürger zu sein“, so Fügmann.

Schließlich könne und solle jeder Einzelne, jede Familie etwas für den eigenen Schutz tun, indem sie die empfohlenen Hygienemaßnahmen mehr denn je einhält. Dies beginne beim gewohnten Händeschütteln, das man jetzt vermeiden sollte, und setze sich beim täglich mehrfachen Händewaschen fort. Jeder wisse außerdem, was beim Husten und Niesen gegenüber anderen Personen zu beachten sei.

Die Telefone der Bürgerhotline im Landratsamt in Schleiz – Telefon: (03663) 488 888 – bleiben in dieser Woche, täglich ab 8 Uhr, bis mindestens Donnerstag jeweils bis 18 Uhr, weiter geschaltet.

Quelle: Landratsamt SOK, Schleiz.

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