Nach Beendigung der Einschränkungen ist eine rückwirkende Auszahlung für die Zeiträume ab Monat Dezember 2019 bis vorerst Dezember 2020 möglich.
Die Verantwortlichen im Amt für Soziales und Gesundheit bitten um Verständnis.
Nach Beendigung der Einschränkungen ist eine rückwirkende Auszahlung für die Zeiträume ab Monat Dezember 2019 bis vorerst Dezember 2020 möglich.
Die Verantwortlichen im Amt für Soziales und Gesundheit bitten um Verständnis.