Eisenach, Erfurt, Jena, Gera, Weimar und Suhl beschließen weitere Maßnahmen zur Corona-Prävention

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Die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte in Thüringen haben sich gestern in einem gemeinsamen Schritt auf weitere deutliche Maßnahmen geeinigt, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Neben Erfurt, Jena, Gera, Weimar und Suhl gelten strenge Regelungen nach der heutigen Allgemeinverfügung des Wartburgkreises auch in Eisenach.

„Alle Oberbürgermeister sind sich der Tragweite der in den letzten Tagen getroffenen Entscheidungen bewusst. Das öffentliche Leben in unseren Städten wird stark eingeschränkt. Die Maßnahmen sind aber notwendig, um die Gesundheit möglichst vieler Menschen zu schützen“, betonte Oberbürgermeister Peter Kleine.

„Die Maßnahmen bleiben aber wirkungslos, wenn nicht jeder Einzelne in der Gesellschaft seinen Teil dazu beiträgt, diese schwere Situation zu bewältigen. Ich fordere daher alle Menschen auf, die sozialen Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Wer keine dringenden Sachen zu erledigen hat, bleibt zuhause. Nur so können wir das Coronavirus in den Griff bekommen.“

„Wir stehen vor einer besonderen Herausforderung, die ihr wahres Gesicht noch nicht ganz gezeigt hat. Da braucht es unseren Zusammenhalt, einen kühlen Kopf und den Blick und das Herz für den Anderen, den Mitmenschen. Ein Lächeln mag nicht direkt helfen, es schadet aber auch nicht. Ein gutes Wort verhindert den Virus nicht, aber es hilft der Seele. Vielleicht schaffen wir es, dass der jetzt eingeforderte Abstand voneinander uns am Ende näher zusammenbringt. Ich bin überzeugt, wir können das“, so Eisenachs Oberbürgermeisterin Katja Wolf.

Zur Allgemeinverfügung:

Die Allgemeinverfügung regelt beispielsweise das generelle Verbot von Zusammenkünften und gibt Sonderregelungen für Hochzeiten und Trauerfeiern bekannt. Weiterhin wird die Schließung von Einrichtungen wie beispielsweise Beherbergungsbetrieben, Cafés und Gasstätten aber auch Einzelhandelsgeschäften darin festgelegt. Sie gibt Anweisungen zu Besuchsverboten in Krankenhäusern und Betretungsverboten in Behindertenwerkstätten und legt fest, wie in noch geöffneten Einrichtungen und Geschäften der Infektionsschutz zu gewährleisten ist. Auch Verhaltensregeln für Reiserückkehrer werden darin angewiesen.

Die Bevölkerung ist aufgerufen, sich unbedingt an diese Anordnungen zu halten. Gleiches gilt im Übrigen bei Betroffenen für die vom Gesundheitsamt angeordnete Quarantäne. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro und bis zu 5 Jahren Haft geahndet werden.

Die Allgemeinverfügung mit sämtlichen Regelungen kann online auf eisenach.de (Startseite) eingesehen und heruntergeladen werden. In dem Dokument ist aufgelistet, welche Einzelhandelsgeschäfte geöffnet bleiben dürfen.

Die Allgemeinverfügung ist bis einschließlich zum 19. April 2020 wirksam. Die Maßnahmen werden am Tage nach der Bekanntgabe in der örtlichen Presse wirksam. Damit erhalten die genannten Punkte ab Freitag, 20. März 2020, ihre Gültigkeit.

Quelle: Gemeinsame Presseerklärung der Stadtverwaltungen Eisenach, Erfurt, Jena, Gera, Weimar und Suhl.

1903-Allgemeinverfuegung

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