Wichtiger Hinweis zum Coronavirus!
Infektionsschützende Maßnahmen in Schloss- und Parkanlagen der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten
Mit dem Erlass vom 19. März 2020 des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie über infektions-schützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 („Coronavirus“) gelten ab heute, den 20. März 2020, für den Besuch der Schloss- und Parkanlagen der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten entsprechende Vorsichtsmaßnahmen.
Alle Versammlungen und Ansammlungen sind untersagt. Der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,50m zu anderen Personen ist einzuhalten. Diese Maßnahmen sollen helfen, die Verbreitung des Coronavirus so gering wie möglich zu halten. Der Erlass gilt bis ein-schließlich 19. April 2020.
Wir bitten unsere Besucherinnen und Besucher um Verständnis.