Hier die Abendlage vom Dienstag, 24. März: Coronafälle: 93, damit 3 mehr als am Montag Ausnahmeregelungen für Mitarbeiter im Gesundheitswesen und systemrelevanter Infrastruktur
Grundsätzlich gilt: Menschen, die sich in den vergangenen 14 Tagen in den von der Stadt Jena festgelegten Risikogebieten aufgehalten haben, sind zu 14 Tagen häuslicher Quarantäne verpflichtet.
In wenigen Fällen können Ausnahmen genehmigt werden: Personen, die im Gesundheitswesen oder in systemrelevanter Infrastruktur arbeiten, dürfen unter strengen Hygieneregeln zur Ausübung ihrer Arbeit an den Arbeitsplatz zurückkehren. Zu diesen Regeln gehören das Tragen einer Mund-Nasen-Schutzmaske, die Selbstüberwachung (Fieber- und Symptomeprotokoll) und regelmäßige Tests auf Coronaviren. Nach der Arbeit müssen diese Personen sofort wieder in die häusliche Quarantäne zurück. Darüber hinaus muss es im Unternehmen oder der Einrichtung eine betriebliche Verfahrensanweisung zur regelmäßigen Überwachung des Gesundheitszustands dieser Mitarbeiter geben. Ein ausreichender Schutz der Bürger, Kunden, Patienten und Kollegen des betroffenen Mitarbeiters muss sichergestellt sein.
Arbeit des Stabes für außergewöhnliche Ereignisse
Von dieser Regelung macht auch die Jenaer Stadtverwaltung teilweise Gebrauch. Nachdem alle Tests des Stabs für außergewöhnliche Ereignisse negativ waren, können einzelne Mitarbeiter unter den oben genannten Regeln zurück an ihren Arbeitsplatz.
Zeitgleich wird die Arbeit des Stabes noch konsequenter auf die derzeitigen Anforderungen umgestellt. Die Stabstreffen finden derzeit als Telefonkonferenzen statt, persönliches Zusammenkommen gibt es nur noch im Ausnahmefall. Die Möglichkeiten des Home Office werden ausgeweitet, unter anderen durch die Beschaffung weiterer Rechner und der Erhöhung der Serverkapazität.
Verstöße gegen die Quarantäneregeln gemeldet
Aus der Bevölkerung gingen Meldungen ein, die auf Verstöße gegen die Quarantäneregeln hinweisen. Der Stab für außergewöhnliche Ereignisse nimmt dies sehr ernst. Der Fachdienst Kommunale Ordnung wurde angeordnet, diesen Hinweisen nachzugehen. Nichtbeachtung der Regeln des Infektionsschutzgesetzes können Geldstrafen nach sich ziehen.
Keine Passierscheine notwendig
Nochmals wird darauf hingewiesen: In Jena besteht keine Ausgangssperre. Bescheinigung des Arbeitgebers oder gar Passierscheine für die Einfahrt nach Jena sind nicht notwendig.
Änderungen des Fahrplanes des Jenaer Nahverkehrs
Die Straßenbahnen und die Busse des Jenaer Nahverkehrs fahren ab Mittwoch, 25. März, tagsüber meist nur noch im 30-Minuten- oder 60-Minuten-Takt. Bitte informieren Sie sich vor einer Fahrt.
Quelle: Stadtverwaltung Jena.