Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Dr. Stefanie Hubig: „Ich freue mich, dass wir uns in einer so schwierigen Situation innerhalb der Ländergemeinschaft auf einen gemeinsamen Beschluss geeinigt haben. Wir haben klare Vorgaben für unsere Schülerinnen und Schüler. Für sie ist es besonders wichtig, dass sie jetzt Planungssicherheit haben, gleichzeitig steht ihre Gesundheit für uns an erster Stelle.“
Die Kultusministerkonferenz hat heute folgenden Beschluss gefasst:
1. Die Kultusministerkonferenz bestärkt ihren Beschluss vom 12. März 2020, wonach die Länder die erreichten Abschlüsse des Schuljahres 2019/20 auf der Basis gemeinsamer Regelungen gegenseitig anerkennen werden.
2. Sie betont, dass alle Schülerinnen und Schüler keine Nachteile aus der jetzigen Ausnahmesituation haben werden und dass sie noch in diesem Schuljahr ihre Abschlüsse erwerben können.
3. Die Prüfungen, insbesondere die schriftlichen Abiturprüfungen, finden zum geplanten bzw. zu einem Nachholtermin bis Ende des Schuljahres statt, soweit dies aus Infektionsschutzgründen zulässig ist. Schülerinnen und Schüler müssen eine ausreichende Zeit zur Vorbereitung erhalten. Die Prüfungen können auch in geschlossenen Schulen stattfinden, sofern es keine entgegenstehenden Landesregelungen gibt.
4. Die Länder können ausnahmsweise auf zentrale Elemente aus dem Abituraufgabenpool verzichten und diese durch dezentrale Elemente ersetzen
5. Zum heutigen Zeitpunkt stellen die Länder fest, dass eine Absage von Prüfungen nicht notwendig ist. Die Länder stimmen sich eng in der KMK über das weitere Vorgehen ab.