Jena: Einführung der Mund-Nasen-Schutz-Pflicht

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Aktuelle Fallzahlen in Jena

119 Fälle (kein neuer Fall), 6 genesen (Stand 31.03.2020, 17.00 Uhr).

Die Stadt Jena führt stufenweise die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ein. Mit dem Inkrafttreten der Allgemeinverfügung (Donnerstag, 02.04.) gilt diese Verpflichtung, wenn man Dienstleistungen in Anspruch nimmt oder erbringt, bei denen der Abstand von 1,5 m nicht einzuhalten ist. Dies sind bspw. Maßnahmen der Physio- und Ergotherapie und der Logopädie oder Dienstleistungen der Optiker und Hörgeräteakustiker.

Ab dem 06.04. gilt die Pflicht bei der Nutzung des ÖPNV (inklusive Taxi), im Supermarkt oder anderen Verkaufsstellen und beim Betreten von Handwerks- oder Dienstleistungsunternehmen.

Die letzte Stufe gilt ab 10.04. bzw. 14.04. (aufgrund Schließung der Unternehmern und Einrichtungen am Karfreitag dann ab Dienstag nach Ostern). Dann ist auch an der Arbeitsstätte das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes dann verpflichtend, wenn mehr als eine Person in einem Raum arbeitet. Eine Ausnahme gilt dann, wenn sichergestellt ist, dass in einem Raum 20qm pro Person zur Verfügung stehen und der Abstand von 1,5 m sichergestellt ist. Auch für öffentliche Räume, in denen der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Neben dem selbstgenähten Mund-Nasen-Schutz sind auch Schals, Tücher, Buffs und Stoffzuschnitte aus Bettlaken oder anderen dichtgewebten Baumwollstoffen (waschbar bei 90 Grad) möglich.

Regelungen in Kitas und für Kinder unter 6 Jahren

Erzieher und Kinder, die sich gerade in den Gruppen der Kita-Notbetreuung befinden, sind von der Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, ausgenommen.
Eltern, die ihre Kinder aus den Gruppen abholen, müssen bei Betreten der Räumlichkeiten der Kitas einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Generell sind Kinder unter 6 Jahren vom verpflichtenden Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ausgenommen.

Ausnahme bei Ladenschließungen

Floristikgeschäfte, Blumenläden, Stoffläden, Änderungsschneidereien und Fahrrad-Teile-Verkaufsstellen dürfen ab Donnerstag wieder öffnen. Der Straßenverkauf von Eis bleibt erlaubt.

Betretungsverbote bei Krankheitssymptomen statt Bundesländer als Risikogebiete

Die Stadt Jena nimmt die Regelung, einzelne Bundesländer als Risikogebiete auszuweisen, zurück. Personen, die sich aufgrund dieser Regelung in häuslicher Quarantäne befinden, sind ab Donnerstag zwar aus dieser entlassen, müssen sich aber bei Anzeichen von Symptomen an der Hotline 03641-49 33 33 melden. Wegen der weiteren Ausbreitung der Erkrankung in Deutschland hat Jena entschieden, den Schwerpunkt der Präventivmaßnahmen zu verschieben. So setzt die Stadt zukünftig weitreichende Betretungsverbote bei typischen Corona-Symptomen (statt Quarantäne bei Rückkehr aus einem anderen Bundesland) sowie die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Stadt nimmt keine Bestellungen für Masken entgegen

Wir bitten, von E-Mails und Anrufen an die Stadtverwaltung zur Bestellung von Masken abzusehen. Vor allem in den sozialen Medien sind bereits zahlreiche Initiativen entstanden, die größere Mengen von Masken herstellen und verteilen. Bitte denken Sie dabei auch an die, die möglicherweise keinen Zugang zu den sozialen Medien haben.

Quelle.

2020_04_01_ Allgemeinverfügung (Stand 31.03.2020)

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