- Corona-Krise im Saale-Orla-Kreis
- Landkreis orientiert sich an Vorgaben des Freistaats Thüringen
- Vorrang für Kinder von Kranken- und Pflegepersonal
In einer neuen Allgemeinverfügung hat der Saale-Orla-Kreis die Richtlinien zur Notbetreuung von Kindern in Kitas und Schulen leicht abgeändert und an die Regelungen des Freistaats Thüringen angepasst. Die ab sofort gültige Verfügung hebt die bis dato gültige Verordnung auf.
Eine wesentliche Neuerung ist, dass Kinder, die für die Notbetreuung in Frage kommen, in vier Gruppen eingeteilt werden. Ganz oben steht die Gruppe A+. Dazu gehören Kinder, bei denen ein Elternteil direkt mit der Versorgung von Kranken oder Pflegebedürftigen betraut ist. Der Beruf des zweiten Elternteils ist für das Anrecht auf Notbetreuung unerheblich.
In Gruppe A (weiteres Personal im Gesundheit- und Pflegebereich oder mit Verantwortung für die öffentliche Sicherheit) und Gruppe B (weitere sogenannte systemkritische Berufe) gilt weiterhin die Regelung, dass beide Elternteile für ihre Arbeit unabkömmlich sind. Hinzu kommt Gruppe C für Kinder, deren Betreuung aus Gründen des Kinderschutzes wichtig ist.
Zentrale Änderungen bei den Berufsgruppen der sogenannten kritischen Infrastruktur gibt es an zwei Punkten: Personal von Banken und Sparkassen sowie Schule bzw. Hort und Kita gehört nicht mehr dazu. (Branchenübersicht siehe Anlage 1)
Hinsichtlich der Größe der zu betreuenden Kinder gibt es die Festlegung, dass in Schule und Hort maximal 15 Kinder gemeinsam betreut werden dürfen, in Kindertageseinrichtungen höchstens fünf Kinder je Gruppe. Die Gesamtzahl von Mädchen und Jungen, die in einer Einrichtung insgesamt betreut werden dürfen, richtet sich nach den baulichen Gegebenheiten. Wichtig ist, dass die Gruppen räumlich voneinander getrennt werden können, um den Vorgaben des Infektionsschutzgesetztes Rechnung zu tragen.
Landrat Thomas Fügmann appelliert an die Eltern der 7300 Schüler und 3600 Kindergartenkinder im Saale-Orla-Kreis, die Notbetreuung als das zu nutzen, was sie ist: Ein Ausweg für Ausnahmesituationen. Auch dann, wenn der Anspruch auf einen Betreuungsplatz vorliegt. „Es ist wichtig, dass das Angebot wirklich nur wahrgenommen wird, wenn es unbedingt nötig ist. Schulen und Kindergärten wurden nicht ohne Grund geschlossen. Es geht darum, die Infektionswege so gut einzudämmen wie möglich – gerade weil man von Kindern nicht das strikte Einhalten der Hygieneregeln erwarten kann. Je weniger in Notbetreuung sind, desto besser kann uns das gelingen.“
Zur Allgemeinverfügung zur Umsetzung der Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen gelangen sie auf www.saale-orla-kreis.de im Bereich „Allgemeinverfügungen und Verordnungen“ oder über diesen Link.
- Anlage 1 – Übersicht Notbetreuung
- Anlage 2 – Erklärung des Arbeitgebers über die Unabkömmlichkeit
- Anlage 3 – Antrag auf Notbetreuung in Kitas und Schulen
Für Rückfragen zum Thema Corona bleiben die Telefone der Bürgerhotline im Landratsamt in Schleiz – Telefon (03663) 488 888 – jeweils von Montag bis Freitag von 8 bis 18 sowie Sonnabend und Sonntag von 9 bis 13 Uhr erreichbar. Schriftliche Anfragen können via E-Mail an buergerhotline@lrasok.thueringen.de gestellt werden.
Quelle: Landratsamt Saale-Orla-Kreis, Schleiz.