Über das Osterwochenende wurden neun weitere Corona-Infektionen im Landkreis Nordhausen bestätigt. Damit liegt die Gesamtzahl der nachgewiesenen Infektionen nun bei 40 Fällen. Das Gesundheitsamt hat auch an den Feiertagen umfangreich die Kontaktpersonen der Erkrankten ermittelt. Zahlreiche Menschen befinden sich nun vorbeugend in häuslicher Quarantäne, um weitere Ansteckungen zu vermeiden. Derzeit werden sechs Corona-Patienten stationär behandelt, davon zeigen drei einen schweren Krankheitsverlauf.
Die Landkreisverwaltung hat zudem gestern eine neue Allgemeinverfügung veröffentlicht, die ab morgen gilt. Erforderlich wurde dies aufgrund der neuen Rechtsverordnung des Landes aus der vergangenen Woche. Zusätzlich angepasst ist in der geänderten Allgemeinverfügung insbesondere der Passus zu den Zutrittsvoraussetzungen für den Einzelhandel. Bei großen Märkten ab 700 Quadratmetern Verkaufsfläche muss ein Mitarbeiter im Eingangsbereich während der gesamten Öffnungszeiten die Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen sicherstellen. Anfangs hatten die Einkaufsmärkte solches Personal bereits am Eingang, das zum Beispiel darauf geachtet hat, dass die Sicherheitsabstände eingehalten und die Einkaufswagen desinfiziert werden. Nun hat das Landratsamts jedoch vermehrt Hinweise von Kunden zu bestimmten Supermärkten erhalten, bei denen niemand am Eingang steht und auch Desinfektionsmittel und Einmalhandschuhe fehlen. Deshalb wurde dies nun noch einmal verbindlich geregelt. Gleichzeitig wurde auch die Berechnungsformel für die Anzahl der Einkaufswagen an Hand der Quadratmeter der Verkaufsfläche klarer festgelegt.
Ab heute, 14. April, wird auch ein Mund-Nasen-Schutz beim Einkaufen, im ÖPNV und Taxen zur Pflicht. Inzwischen zeigt sich deutlich in der wissenschaftlichen Diskussion zur Corona-Pandemie, dass zusätzliche Maßnahmen wie ein Mund-Nasen-Schutz wichtig sind, um das öffentliche Leben wieder „hochfahren“ zu können. In der Landkreisverwaltung hofft man so auch darauf, bald wieder mehr Geschäfte öffnen können. Ab Dienstag dürfen nur noch Menschen mit einem Mund-Nasen-Schutz einen Einkaufsmarkt, Bus, Straßenbahn oder Taxi betreten. Dies muss kein medizinischer Schutz sein, anerkannt wird jeder Schutz, der geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchen durch Husten, Niesen und Aussprache zu verringern, unabhängig von einer zertifizierten Schutzkategorie, wie beispielsweise aus Baumwollstoff genähte Masken, Schals, Tücher oder Schlauchtücher, die Mund und Nase gleichzeitig bedecken.
Über das Osterfest war auch der Vollzugsdienst des Landratsamtes Nordhausen im Einsatz, ebenso die Polizei und die Ordnungsämter der Stadt Nordhausen und weiterer Kommunen. Dabei wurden insbesondere beliebte Ausflugsziele besucht, um die Einhaltung der Hygieneschutzmaßnahmen wie das Kontaktverbot zu kontrollieren. Bei dem schönen Osterwetter waren viele Wanderer und Spaziergänger unterwegs, die sich jedoch an die Vorschriften gehalten haben. Nur sehr vereinzelt mussten Gruppen aufgelöst werden.
Das Landratsamt gibt dazu folgende Hinweise:
Hinweise zu Behelfs-, Textil- bzw. Community-Masken
Seit dieser Woche empfiehlt der Landkreis Nordhausen, einfache Mund-Nasen-Masken bzw. Behelfsmasken, auch Community-Maske genannt, beim Einkaufen, im ÖPNV und Taxen zu tragen. Diese neue Regelung wurde im Pandemie-Krisenstab des Landkreises festgelegt, der sich jede Woche dienstags trifft. Hier spielte die fachliche Einschätzung des Gesundheitsamtes die maßgebliche Rolle. „Eine Mund-Nasen-Maske, die die Geschwindigkeit des Ausatem-Stroms verringert und der Verbreitung von Tröpfchen beim Sprechen, Niesen oder Husten entgegenwirkt, hilft dabei, andere vor einer Infektion zu schützen“, betont Amtsärztin Ingrid Francke. „Angesichts der aktuell niedrigen Fallzahlen von nachgewiesenen CoV-2 im Landkreis Nordhausen haben wir momentan einen Durchseuchungsgrad unserer Bevölkerung, der deutlich unter 0,5 % liegt. Damit gibt es um Umkehrschluss keinerlei relevante Immunität unserer Landkreisbevölkerung, eine sogenannte „Herden-Immunität“ zum Schutz von besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen. Dies trifft im Übrigen auf Basis der aktuell 982 nachgewiesenen Infektionsfällen im statistischen Mittel auch für das ganze Land Thüringen zu. Dies hat uns dazu bewogen, Mund-Nasen-Masken in bestimmten Situationen zu empfehlen, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zumindest zu verzögern.“ Auch der bekannte Virologe Alexander Kekulé von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und Direktor des Instituts für Medizinische Mikrobiologie des Uni-Klinikums Halle, spricht sich für Mund-Nasen-Masken aus, um den derzeitigen Lockdown beenden zu können.
Das Robert Koch-Institut (RKI) weist auf seiner Internetseite darauf hin, dass auch einfache Schutzmasken, auch selbstgenähte Behelfsmasken, das Risiko verringern können, andere durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken. Wichtig seien außerdem natürlich weiterhin eine gründliche Hände-, Husten- und Nieshygiene sowie ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen. Gerade den letztgenannten Punkt immer wieder ins Bewusstsein zu rücken, dabei können Behelfsmasken helfen und entsprechend die Menschen sensibilisieren, so das RKI.
Gerade vor dem Hintergrund, dass nicht jeder, der mit Coronavirus infiziert ist, dies auch sofort bemerkt, kann eine Behelfsmaske vor einer Ansteckung Anderer schützen, so das RKI. In der Regel seien Betroffene bereits mit sehr leichten Symptomen ansteckend, manche erkranken gar nicht und können den Erreger trotzdem ausscheiden und damit weitergeben. Gerade in diesen Fällen könne das vorsorgliche Tragen von Behelfsmasken dazu beitragen, das Übertragungsrisiko zu vermindern – gerade in geschlossenen Räumen, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, zum Beispiel im ÖPNV und Lebensmittelgeschäften, schreibt das RKI auf seiner Internetseite. „Genau für diese Situationen empfehlen wir das Tragen einer Behelfsmaske – ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz ist dafür nicht erforderlich“, sagt Ingrid Francke. Beim Einkaufen, in Bus und Straßenbahn können mögliche Kontaktpersonen nach einem Infektionsfall auch nicht nachvollzogen werden. „Wichtig ist, dass die Maske aus fest gewebten Stoff besteht, dafür eignen sich beispielsweise auch alte Bettwäsche und Laken, die bei mindestens 60 Grad waschbar sind. Die Maske sollte eng anliegen, Mund und Nase gleichzeitig bedecken, durchfeuchtete Masken müssen gewechselt werden.“
Auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gibt auf seiner Internetseite zahlreiche Tipps, worauf es beim Tragen von Behelfsmasken bzw. Community-Maske ankommt. So sollte auch mit einer Maske der Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 m zu anderen Menschen unbedingt eingehalten und die gängigen Hygienevorschriften eingehalten werden. Die Hände sollten vor und nach dem Aufsetzen der Maske gründlich, 20 bis 30 Sekunden lang mit Seife gewaschen werden. Da die Außenseite einer gebrauchten Maske Erreger enthalten könnte, sollte diese möglichst nicht berührt werden. Benutze Masken sollten z.B. in einem Beutel luftdicht verschlossen aufbewahrt oder sofort gewaschen werden. Die Masken sollten nach einmaliger Nutzung idealerweise bei 95 Grad, mindestens aber bei 60 Grad gewaschen werden.