Thüringen: häusliche Quarantäne für Reiserückkehrer

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In Thüringen ist heute eine neue Verordnung in Kraft getreten, die für Einreisende aus dem Ausland grundsätzlich eine zweiwöchige Quarantäne anordnet. Thüringen folgt damit den Vorgaben der Bundesregierung. Das „Corona-Kabinett“ der Bundesregierung hatte am Montag, dem 6. April einen Beschluss gefasst, der eine zweiwöchige häusliche Quarantäne für Menschen vorsieht, die nach einem mehrtägigen Auslandsaufenthalt nach Deutschland ein- oder zurückreisen. Das Bundesinnenministerium hatte in den letzten Tagen mit den Ländern eine „Musterverordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus“ erarbeitet und abgestimmt. Die Thüringer Verordnung folgt der Musterverordnung weitestgehend.

Dazu Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner: „Mir ist wichtig, dass wir in Bund, Ländern und Kommunen möglichst einheitlich auf die Coronavirus-Pandemie reagieren. Wir fordern der Bevölkerung mit den Einschränkungen des öffentlichen Lebens bis hin zu Grundrechtseinschränkungen sehr viel ab. Um weiter auf das Verständnis der Menschen hoffen zu können, müssen die Maßnahmen bestmöglich abgestimmt werden. Deswegen setzen wir den Beschluss des Bundeskabinetts in Thüringen um. Gleichwohl sehe ich weiterhin skeptisch, die Regelung pauschal auf sämtliche Reiserückkehrer anzuwenden, während es in einigen Regionen der Welt ein geringeres Infektionsrisiko als in Thüringen gibt. Daher gilt auch diese Verordnung vorerst nur bis zum 19. April.

In Details unterscheidet sich unsere Thüringer Verordnung von der Musterverordnung des Bundesinnenministeriums. So ist es den Reiserückkehrern, die sich in Quarantäne begeben müssen, in Thüringen gestattet, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, sofern diese in der eigenen Häuslichkeit ausgeübt wird. Die Musterverordnung hatte ein generelles Tätigkeitsverbot für den Zeitraum der Quarantäne vorgesehen. Bisher konnte uns die Bundesregierung keine Zahlen nennen, wie viele Thüringerinnen und Thüringer sich momentan noch im Ausland aufhalten und möglicherweise in den nächsten Tagen nach Thüringen zurückkehren.“

Die Quarantäne-Verordnung sieht verschiedene Ausnahmen vor. Diese gelten beispielsweise für Fernfahrer, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Waren transportieren aber auch für Saisonarbeitskräfte, sofern am Ort ihrer Tätigkeit betriebliche Hygienemaßnahmen ergriffen und für 14 Tage nach der Einreise Kontakte außerhalb der Arbeitsgruppe vermieden werden. Ebenfalls ausgenommen sind Personen, die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben. Die vollständige Quarantäne-Verordnung wurde auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums veröffentlicht: https://www.tmasgff.de/fileadmin/user_upload/Gesundheit/Dateien/COVID-19/20200409_Thueringer_Verordnung_zu_Quarantaenemassnahmen.pdf

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